Erddeponien

In der Deponieverordnung § 7 Absatz 3 ist festgelegt, dass ab 01.01.2024 grundsätzlich kein unbelasteter Erdaushub auf Deponien abgelagert werden darf, sondern zwingend die im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegte Hierarchie „Verwertung vor Beseitigung von Abfällen“ umgesetzt werden muss.

Das bedeutet, dass Sie Ihre Erde einer Verwertung, z. B. über Verwerterfirmen, Erdbaufirmen oder Steinbrüche (siehe Baustellenbroschüre), zuführen müssen.

Die Verwerterfirmen geben Auskunft darüber, welche Voraussetzungen für die Annahme von unbelastetem Erdmaterial erfüllt sein müssen und in welchen Fällen labortechnische Untersuchungen des Erdmaterials erforderlich sind.

Falls Ihre Erde verunreinigt ist oder nachweislich nicht verwertet werden kann, ist eine Entsorgung auf der Deponie Eberstadt (DK0) möglich.

Auf der Deponie Eberstadt wird nur nicht verwertbare Erde aus dem Landkreis Heilbronn angenommen.

Um Erdmaterial auf der Deponie annehmen zu können, muss eine grundlegende Charakterisierung mit den notwendigen Untersuchungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2a Deponieverordnung vorgelegt werden, die auch Nachweise über eine zuvor durchgeführte Verwertungsprüfung enthalten muss.

 

Lage und Öffnungszeiten der Erddeponien

Unsere Karte bietet Ihnen einen schnellen Überblick der Entsorgungseinrichtungen im gesamten Landkreis Heilbronn. So finden Sie mit nur einem Klick die Erddeponien. Die Standorte finden Sie auch in unserem Abfallkalender.

Kontakt

Mineralischer Abfall

Abfallwirtschaft
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

E-Mail: mineralischer-abfall@landratsamt-heilbronn.de
Telefon: 07131 994-148
Fax: 07131 994-196
 

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