HAUSABFALLGEBÜHREN

Die Hausabfallgebühren setzen sich zusammen aus einer personenbezogenen Jahresgebühr, einer behälterbezogenen Jahresgebühr für Bioabfall und Leerungsgebühren für Restabfall. Die personenbezogene Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen pro Grundstück.

 

Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Personen, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Nebenwohnsitze werden nicht veranlagt. 

Grundgebühren für Haushalte mit:

Anzahl PersonenKosten
1 Person

64,80 Euro

2 Personen

98,40 Euro

3 Personen

120,00 Euro

4 Personen

139,20 Euro

5 Personen

168,00 Euro

6 Personen

200,40 Euro

je weitere Person

33,60 Euro

Stand: 1. Januar 2026

Bioabfallbehälter

BehältergrößeKosten
60-Liter

26,40 Euro

120-Liter

36,00 Euro

240-Liter

56,40 Euro

Stand: 1. Januar 2026

Abfallsäcke

GrößeAbfallartKosten
60-LiterGartenabfälle

1,50 Euro

Übersicht zur Leerungsgebühr für Restabfall

BehältergrößeLeerungsgebühr je LeerungVerpflichtend zu zahlende Leerungen (Mindestleerungen)Leerungsgebühr bei MindestleerungenMöglichkeit zur Abfuhr
60-Liter3,40 Euro12 Mindestleerungen12 x 3,40 Euro = 40,80 Euro2-wöchentlich (max. 26/Jahr)
120-Liter5,40 Euro12 Mindestleerungen12 x 5,40 Euro = 64,80 Euro2-wöchentlich (max. 26/Jahr)
240-Liter9,50 Euro12 Mindestleerungen12 x 9,50 Euro = 114,00 Euro2-wöchentlich (max. 26/Jahr)
1.100 Liter
(wöchentlich)
43,50 Euro24 Mindestleerungen24 x 43,50 Euro = 1.044,00 Eurowöchentlich (max. 52/Jahr)
1.100 Liter
(zwei-wöchentlich)
43,50 Euro12 Mindestleerungen12 x 43,50 Euro = 522,00 Euro2-wöchentlich (max. 26/Jahr)
1.100 Liter
(vier-wöchentlich)
43,50 Euro6 Mindestleerungen6 x 43,50 Euro = 261,00 Euro4-wöchentlich (max. 13/Jahr)

 

Abfallsäcke

GrößeAbfallartKosten
50-LiterRestabfall

7,00 Euro

Stand: 1. Januar 2026

Häufig gestellte Fragen

Die Leerungen des Restabfalls werden mittels Ident-System (Chip) elektronisch erfasst. Leerungen des Restabfalls sind zweiwöchentlich, also bis zu 26 Mal im Jahr möglich. Es ist Ihnen freigestellt, wie oft Sie Ihre Behälter zur Abfuhr bereitstellen. Die Leerungen müssen nicht bei der Abfallwirtschaft angemeldet werden. Die Abfallbehälter werden bei der Leerung nicht gewogen.

Die Leerungsgebühr der Restabfallbehälter werden im Gebührenbescheid festgelegt. Die Gebühr entsteht mit jeder Leerung des Restabfallbehälters. Je Restabfallbehälter (60, 120 und 240 Liter) ist eine verpflichtende Leerungsgebühr für 12 Mindestleerungen zu zahlen. Jede Leerung, je nach Behältergröße, kostet gleich viel. Jede weitere Leerung, über die 12 Mindestleerungen hinaus, wird ebenfalls abgerechnet. 

Beispiel: Im Abfallgebührenbescheid 2026 werden je Restabfallbehälter 12 Mindestleerungen in Rechnung gestellt. Sollte der Restabfallbehälter im Jahr 2026 beispielsweise 15 Mal bereitgestellt worden sein, werden auf dem Gebührenbescheid für das Jahr 2027 die drei zusätzlichen Leerungen aus dem Jahr 2026 (12 Mindestleerungen + 3 zusätzliche Leerungen) gemeinsam mit 15 Leerungen für das Jahr 2027 in Rechnung gestellt. Die Leerungszahl des Vorjahres bildet die Grundlage für die Abschlagszahlung im Folgejahr.

Jeder Abfallbehälter hat eine individuelle Behälternummer, die außen sichtbar ist. Diese Nummer wird im Gebührenbescheid aufgeführt, beim Restabfall zusammen mit der Leerungsanzahl je Behälter. Dadurch können Abfallbehälter und Leerungsgebühren beim Restabfall individuell zugeordnet und abgerechnet werden.

Die Abfallgebühren sind grundstücksbezogen. Das bedeutet, dass die Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen für die Zahlung der Gebühren verantwortlich sind. Eine anteilige Abrechnung mit dem ausziehenden oder einziehenden Mieter erfolgt nicht durch den Landkreis, sondern muss zwischen den Mietparteien geregelt werden. 

Hinweis: Die in Anspruch genommenen Leerungen je Restabfallbehälter können im Kundenportal aufgerufen werden.

Der Gebührenbescheid richtet sich nach den Einwohnerdaten der Bürgermeisterämter. Eventuell hat sich eine Person noch nicht umgemeldet. Bitte wenden Sie sich daher direkt an Ihr Einwohnermeldeamt.

Bitte überweisen Sie trotzdem zunächst den auf dem Gebührenbescheid angeforderten Betrag. Änderungen in der Personenzahl werden dem Abfallwirtschaftsbetrieb vom Bürgermeisteramt übermittelt. Die Abfallgebühren werden monatlich angepasst. Sie erhalten im Laufe des Jahres – spätestens zu Beginn des nächsten Jahres – einen Änderungsbescheid. Ihr Guthaben wird entsprechend verrechnet oder auf Wunsch gerne erstattet.

Nein. Gebührenschuldner ist immer der Grundstückseigentümer. Sie können die Abfallgebühren aber über die Nebenkostenabrechnung mit den Mieterinnen und Mietern abrechnen.

Teilen Sie uns bitte die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer per Fax, E-Mail oder Brief mit. Die Anpassung erfolgt monatsgenau. Sie erhalten dann von uns einen entsprechenden Schlussbescheid, aus dem hervorgeht, ob und welche Gebühren Sie noch entrichten müssen.

Sie können hierfür unser PDF-Formular herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann im Original per Post oder als eingescanntes PDF (mit Ihrer Original-Unterschrift) per E-Mail an mandat.aw@landratsamt-heilbronn.de senden. 

Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist keine elektronische Rücksendung des PDF-Formulars ohne Ihre Original-Unterschrift möglich.

Bitte achten Sie auf eine ausreichende Kontodeckung, um Gebühren für eine Bankrücklastschrift zu vermeiden. Nach einer Rücklastschrift ruht Ihr SEPA-Lastschriftmandat, das Sie durch einen formlosen Antrag bei uns erneut aktivieren können.

Auf dem Gebührenbescheid ist die Kontonummer aufgedruckt, von der die Gebühren eingezogen werden. Falls sich die Bankverbindung geändert hat, können Sie uns die neuen Daten formlos per Fax oder E-Mail mitteilen.

Sie können hierfür auch unser PDF-Formular herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann im Original per Post oder als eingescanntes PDF (mit Ihrer Original-Unterschrift) per E-Mail an mandat.aw@landratsamt-heilbronn.de senden. 

Die Angabe der Vertragskontonummer ist ausreichend. Diese 7-stellige Zahl beginnt mit der Ziffer 6 und steht unter „Bescheiddaten“.

IBAN: DE74 6205 0000 0000 0055 86

Wenn sich im vergangenen Jahr noch Änderungen in der Personenzahl ergeben haben, erhalten Sie hierfür einen Änderungsbescheid. Für das laufende Jahr erhalten Sie den regulären Jahresbescheid, auf dem die Posten des Änderungsbescheids des vergangenen Jahres berücksichtigt und verrechnet sind. Bitte überweisen Sie daher nur den Betrag, der auf Ihrem Jahresbescheid für das laufende Jahr aufgedruckt ist. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird selbstverständlich nur der verrechnete Betrag auf dem Bescheid für das laufende Jahr eingezogen.

Kontakt

Gebührenveranlagung

Abfallwirtschaft
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

E-Mail: veranlagung1@landratsamt-heilbronn.de
Telefon: 07131 994-221
Fax: 07131 994-196

GEBÜHRENVERANLAGUNG

Abfallwirtschaft
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

E-Mail: veranlagung2@landratsamt-heilbronn.de
Telefon: 07131 994-397
Fax: 07131 994-196

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Telefon: 07131 994-594
Fax: 07131 994-196

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