Abfallgebühren für Gewerbe

Die Abfallgebühren für Gewerbe setzen sich zusammen aus einer behälterbezogenen Jahresgebühr für Rest- und ggf. Bioabfall sowie Leerungsgebühren für Restabfall. Die behälterbezogene Jahresgebühr richtet sich nach Anzahl und Volumen der Abfallbehälter.

 

Behälterbezogene Jahresgebühr für Restabfall

Behältergröße

Kosten

60-Liter-Behälter:

67,20 Euro

120-Liter-Behälter:

116,40 Euro

240-Liter-Behälter:

216,00 Euro

 

Behälterbezogene Jahresgebühr für Bioabfall

Behältergröße

Kosten

60-Liter-Behälter:

26,40 Euro

120-Liter-Behälter:

36,00 Euro

240-Liter-Behälter:

56,40 Euro

 

Leerungsgebühr für Restabfall

BehältergrößeLeerungsgebühr je LeerungVerpflichtend zu zahlende Leerungen (Mindestleerungen)Leerungsgebühr bei MindestleerungenMöglichkeit zur Abfuhr
60-Liter3,40 Euro12 Mindestleerungen12 x 3,40 Euro = 40,80 Euro2-wöchentlich (max. 26/Jahr)
120-Liter5,40 Euro12 Mindestleerungen12 x 5,40 Euro = 64,80 Euro2-wöchentlich (max. 26/Jahr)
240-Liter9,50 Euro12 Mindestleerungen12 x 9,50 Euro = 114,00 Euro2-wöchentlich (max. 26/Jahr)
1.100 Liter
(wöchentlich)
43,50 Euro24 Mindestleerungen24 x 43,50 Euro = 1.044,00 Eurowöchentlich (max. 52/Jahr)
1.100 Liter
(zwei-wöchentlich)
43,50 Euro12 Mindestleerungen12 x 43,50 Euro = 522,00 Euro2-wöchentlich (max. 26/Jahr)
1.100 Liter
(vier-wöchentlich)
43,50 Euro6 Mindestleerungen6 x 43,50 Euro = 261,00 Euro4-wöchentlich (max. 13/Jahr)


Abfallsäcke

Art des Abfallsacks

Kosten

50-Liter-Abfallsack für Restabfall:

7,00 Euro

60-Liter-Sack für Gartenabfälle:

1,50 Euro

Stand: 1. Januar 2026

Gebührenrechner

Bitte geben Sie die Nutzung Ihres Grundstücks an:

Private Nutzung – nach dem Anklicken öffnet sich das Formular für Privatkunden. Gewerbliche Nutzung – nach dem Anklicken öffnet sich das Formular für die gewerbliche Nutzung.

Bioabfallbehälter

HINWEIS
Beim Bioabfall wird eine behälterbezogene Jahresgebühr, abhängig von der Größe der Behälter berechnet. Es werden keine Leerungsgebühren und auch keine Mindestleerungen berechnet.

Blaue Papiertonne

Gelbe Tonne (Leichtstoffverpackungen)

* Pflichtfeld

GEBÜHREN

Häufig gestellte Fragen

Sofern kein separater Restabfallbehälter benötigt wird, kann weiterhin bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Befreiungsantrag gestellt werden. Eine jährliche Mindestgebühr in Höhe von 51,60 € ist dennoch zu zahlen. In der Mindestgebühr sind u. a. auch Leistungen wie die jährliche Sperrmüllsammlung, die Schadstoff- und Altpapiersammlung sowie die Angebote der Entsorgungszentren, Recyclinghöfe und Häckselplätze enthalten.

Die Leerungen des Restabfalls werden mittels Ident-System (Chip) elektronisch erfasst. Leerungen des Restabfalls sind zweiwöchentlich, also bis zu 26 Mal im Jahr möglich. Es ist Ihnen freigestellt, wie oft Sie Ihre Behälter zur Abfuhr bereitstellen. Die Leerungen müssen nicht bei der Abfallwirtschaft angemeldet werden. Die Abfallbehälter werden bei der Leerung nicht gewogen.

Die Leerungsgebühr der Restabfallbehälter werden im Gebührenbescheid festgelegt. Die Gebühr entsteht mit jeder Leerung des Restabfallbehälters. Je Restabfallbehälter (60, 120 und 240 Liter) ist eine verpflichtende Leerungsgebühr für 12 Mindestleerungen zu zahlen. Jede Leerung, je nach Behältergröße, kostet gleich viel. Jede weitere Leerung, über die 12 Mindestleerungen hinaus, wird ebenfalls abgerechnet. 

Beispiel: Im Abfallgebührenbescheid 2026 werden je Restabfallbehälter 12 Mindestleerungen in Rechnung gestellt. Sollte der Restabfallbehälter im Jahr 2026 beispielsweise 15 Mal bereitgestellt worden sein, werden auf dem Gebührenbescheid für das Jahr 2027 die drei zusätzlichen Leerungen aus dem Jahr 2026 (12 Mindestleerungen + 3 zusätzliche Leerungen) gemeinsam mit 15 Leerungen für das Jahr 2027 in Rechnung gestellt. Die Leerungszahl des Vorjahres bildet die Grundlage für die Abschlagszahlung im Folgejahr.

Sie können hierfür unser PDF-Formular herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann im Original per Post oder als eingescanntes PDF (mit Ihrer Original-Unterschrift) per E-Mail an mandat.aw@landratsamt-heilbronn.de senden. 

Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist keine elektronische Rücksendung des PDF-Formulars ohne Ihre Original-Unterschrift möglich.

Bitte achten Sie auf eine ausreichende Kontodeckung, um Gebühren für eine Bankrücklastschrift zu vermeiden. Nach einer Rücklastschrift ruht Ihr SEPA-Lastschriftmandat, das Sie durch einen formlosen Antrag bei uns erneut aktivieren können.

Auf dem Gebührenbescheid ist die Kontonummer aufgedruckt, von der die Gebühren eingezogen werden. Falls sich die Bankverbindung geändert hat, können Sie uns die neuen Daten formlos per Fax oder E-Mail mitteilen.

Sie können hierfür auch unser PDF-Formular herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann im Original per Post oder als eingescanntes PDF (mit Ihrer Original-Unterschrift) per E-Mail an mandat.aw@landratsamt-heilbronn.de senden. 

Die Angabe der Vertragskontonummer ist ausreichend. Diese 7-stellige Zahl beginnt mit der Ziffer 6 und steht unter „Bescheiddaten“.

IBAN: DE74 6205 0000 0000 0055 86

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