Abfallgebühren für Gewerbe
Die Abfallgebühren für Gewerbe setzen sich zusammen aus einer behälterbezogenen Jahresgebühr für Rest- und ggf. Bioabfall sowie Leerungsgebühren für Restabfall. Die behälterbezogene Jahresgebühr richtet sich nach Anzahl und Volumen der Abfallbehälter.
Behälterbezogene Jahresgebühr für Restabfall
Behältergröße | Kosten |
|---|---|
60-Liter-Behälter: | 67,20 Euro |
120-Liter-Behälter: | 116,40 Euro |
240-Liter-Behälter: | 216,00 Euro |
Behälterbezogene Jahresgebühr für Bioabfall
Behältergröße | Kosten |
|---|---|
60-Liter-Behälter: | 26,40 Euro |
120-Liter-Behälter: | 36,00 Euro |
240-Liter-Behälter: | 56,40 Euro |
Leerungsgebühr für Restabfall
| Behältergröße | Leerungsgebühr je Leerung | Verpflichtend zu zahlende Leerungen (Mindestleerungen) | Leerungsgebühr bei Mindestleerungen | Möglichkeit zur Abfuhr |
|---|---|---|---|---|
| 60-Liter | 3,40 Euro | 12 Mindestleerungen | 12 x 3,40 Euro = 40,80 Euro | 2-wöchentlich (max. 26/Jahr) |
| 120-Liter | 5,40 Euro | 12 Mindestleerungen | 12 x 5,40 Euro = 64,80 Euro | 2-wöchentlich (max. 26/Jahr) |
| 240-Liter | 9,50 Euro | 12 Mindestleerungen | 12 x 9,50 Euro = 114,00 Euro | 2-wöchentlich (max. 26/Jahr) |
| 1.100 Liter (wöchentlich) | 43,50 Euro | 24 Mindestleerungen | 24 x 43,50 Euro = 1.044,00 Euro | wöchentlich (max. 52/Jahr) |
| 1.100 Liter (zwei-wöchentlich) | 43,50 Euro | 12 Mindestleerungen | 12 x 43,50 Euro = 522,00 Euro | 2-wöchentlich (max. 26/Jahr) |
| 1.100 Liter (vier-wöchentlich) | 43,50 Euro | 6 Mindestleerungen | 6 x 43,50 Euro = 261,00 Euro | 4-wöchentlich (max. 13/Jahr) |
Abfallsäcke
Art des Abfallsacks | Kosten |
|---|---|
50-Liter-Abfallsack für Restabfall: | 7,00 Euro |
60-Liter-Sack für Gartenabfälle: | 1,50 Euro |
Stand: 1. Januar 2026
Gebührenrechner
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Private Nutzung – nach dem Anklicken öffnet sich das Formular für Privatkunden. Gewerbliche Nutzung – nach dem Anklicken öffnet sich das Formular für die gewerbliche Nutzung.Bioabfallbehälter
Beim Bioabfall wird eine behälterbezogene Jahresgebühr, abhängig von der Größe der Behälter berechnet. Es werden keine Leerungsgebühren und auch keine Mindestleerungen berechnet.
Blaue Papiertonne
Gelbe Tonne (Leichtstoffverpackungen)
GEBÜHREN
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Befreiung vom Restabfallbehälter möglich?
Sofern kein separater Restabfallbehälter benötigt wird, kann weiterhin bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Befreiungsantrag gestellt werden. Eine jährliche Mindestgebühr in Höhe von 51,60 € ist dennoch zu zahlen. In der Mindestgebühr sind u. a. auch Leistungen wie die jährliche Sperrmüllsammlung, die Schadstoff- und Altpapiersammlung sowie die Angebote der Entsorgungszentren, Recyclinghöfe und Häckselplätze enthalten.
Wie wird die Leerungsgebühr abgerechnet?
Die Leerungen des Restabfalls werden mittels Ident-System (Chip) elektronisch erfasst. Leerungen des Restabfalls sind zweiwöchentlich, also bis zu 26 Mal im Jahr möglich. Es ist Ihnen freigestellt, wie oft Sie Ihre Behälter zur Abfuhr bereitstellen. Die Leerungen müssen nicht bei der Abfallwirtschaft angemeldet werden. Die Abfallbehälter werden bei der Leerung nicht gewogen.
Die Leerungsgebühr der Restabfallbehälter werden im Gebührenbescheid festgelegt. Die Gebühr entsteht mit jeder Leerung des Restabfallbehälters. Je Restabfallbehälter (60, 120 und 240 Liter) ist eine verpflichtende Leerungsgebühr für 12 Mindestleerungen zu zahlen. Jede Leerung, je nach Behältergröße, kostet gleich viel. Jede weitere Leerung, über die 12 Mindestleerungen hinaus, wird ebenfalls abgerechnet.
Beispiel: Im Abfallgebührenbescheid 2026 werden je Restabfallbehälter 12 Mindestleerungen in Rechnung gestellt. Sollte der Restabfallbehälter im Jahr 2026 beispielsweise 15 Mal bereitgestellt worden sein, werden auf dem Gebührenbescheid für das Jahr 2027 die drei zusätzlichen Leerungen aus dem Jahr 2026 (12 Mindestleerungen + 3 zusätzliche Leerungen) gemeinsam mit 15 Leerungen für das Jahr 2027 in Rechnung gestellt. Die Leerungszahl des Vorjahres bildet die Grundlage für die Abschlagszahlung im Folgejahr.
Sie möchten ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen?
Sie können hierfür unser PDF-Formular herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann im Original per Post oder als eingescanntes PDF (mit Ihrer Original-Unterschrift) per E-Mail an mandat.aw@landratsamt-heilbronn.de senden.
Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist keine elektronische Rücksendung des PDF-Formulars ohne Ihre Original-Unterschrift möglich.
Bitte achten Sie auf eine ausreichende Kontodeckung, um Gebühren für eine Bankrücklastschrift zu vermeiden. Nach einer Rücklastschrift ruht Ihr SEPA-Lastschriftmandat, das Sie durch einen formlosen Antrag bei uns erneut aktivieren können.
Ihre Bankverbindung hat sich geändert?
Auf dem Gebührenbescheid ist die Kontonummer aufgedruckt, von der die Gebühren eingezogen werden. Falls sich die Bankverbindung geändert hat, können Sie uns die neuen Daten formlos per Fax oder E-Mail mitteilen.
Sie können hierfür auch unser PDF-Formular herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann im Original per Post oder als eingescanntes PDF (mit Ihrer Original-Unterschrift) per E-Mail an mandat.aw@landratsamt-heilbronn.de senden.
Welchen Verwendungszweck soll ich bei der Überweisung angeben?
Die Angabe der Vertragskontonummer ist ausreichend. Diese 7-stellige Zahl beginnt mit der Ziffer 6 und steht unter „Bescheiddaten“.
Wie lautet die Bankverbindung des Abfallwirtschaftsbetriebes?
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