Gebühren ab 2026

Bereits am 8. Mai 2023 hat der Kreistag die Weichen für ein neues Sammel- und Gebührensystem ab 1. Januar 2026 gestellt. In seiner Sitzung am 04.11.2024 hat der Kreistag des Landkreises Heilbronn die Abfallgebühren ab 2026 beschlossen. 

Mit der Einführung einer Behälterverwaltung mit Ident-System und leerungsabhängigen Gebühren soll die Restabfallmenge reduziert werden. Zugleich wird durch die Einführung der Gelben Tonne für Leichtstoffverpackungen das Serviceangebot ausgeweitet, so dass die erfasste Wertstoffmenge gesteigert werden kann. Perspektivisch soll damit eine sinkende Restabfallmenge auch den stark angestiegenen Preisen für die Restabfallbehandlung entgegenwirken und so für eine deutliche Reduzierung der zusätzlichen Kosten – und damit für stabilere Gebühren – sorgen.

Aufgrund der Neuverträge ab 2026 zur Sammlung und Behandlung von Restabfall entstehen trotz niedrigerer Menge deutlich höhere Kosten. Insbesondere bei der Restabfallbehandlung war der bisherige Preis, der bereits vor zehn Jahren vereinbart wurde, weit unter dem aktuellen Marktpreis. Der Gebührenbedarf ist daher künftig höher.

Jeder Einzelne kann durch Vermeidung und korrekte Wertstofftrennung durch das neue System seine Gebührenhöhe selbst beeinflussen.

 

Häufig gestellte Fragen

Eine Übersicht zu den Abfallgebühren und der Abrechnung ab 2026 finden Sie hier.

 

 

Für die neuen Abfallbehälter fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Beim Restabfall ist mit einem Regelvolumen von 5 Litern pro Person pro Woche zu rechnen. Dies bedeutet, dass ausreichend Restabfallbehälter auf dem Grundstück bereitgehalten werden müssen, die das Regelvolumen aller Grundstücksbewohner abdecken.

Bei der Berechnung des Regelvolumens wird mit 26 Leerungen eines Behälters im Jahr gerechnet. Das ist das maximale Volumen bei 26 möglichen Leerungen pro Jahr. 

Bei sechs Personen auf einem Grundstück wird das Regelvolumen beispielsweise folgendermaßen berechnet:

6 Personen x 5 Liter x 52 Wochen/Jahr = 1.560 Liter pro Jahr

Wenn für das selbe Grundstück mit sechs Personen ein 60-Liter-Restabfallbehälter bereitgehalten wird, entspricht dies einem Gesamtvolumen von

60 Liter x 26 Leerungen/Jahr = 1.560 Liter pro Jahr. Damit ist das Regelvolumen von 1.560 Litern pro Jahr vollständig abgedeckt.

 

 

Gebührenrechner 2026

Bitte geben Sie die Nutzung Ihres Grundstücks an:

Gebühren für private Nutzung

Restabfallbehälter
?
Bitte beachten Sie die verpflichtend zu zahlenden Mindestleerungen:
60 Liter - 12 Leerungen
120 Liter - 12 Leerungen
240 Liter - 12 Leerungen
1.100 Liter (wöchentliche Möglichkeit zur Abfuhr) - 24 Leerungen
1.100 Liter (zwei-wöchentliche Möglichkeit zur Abfuhr) - 12 Leerungen
1.100 Liter (vier-wöchentliche Möglichkeit zur Abfuhr) - 6 Leerungen

Gebühren für gewerbliche Nutzung

Restabfallbehälter
?
Bitte beachten Sie die verpflichtend zu zahlenden Mindestleerungen:
60 Liter - 12 Leerungen
120 Liter - 12 Leerungen
240 Liter - 12 Leerungen
1.100 Liter (wöchentliche Möglichkeit zur Abfuhr) - 24 Leerungen
1.100 Liter (zwei-wöchentliche Möglichkeit zur Abfuhr) - 12 Leerungen
1.100 Liter (vier-wöchentliche Möglichkeit zur Abfuhr) - 6 Leerungen
Bioabfallbehälter
HINWEIS
Beim Bioabfall wird eine behälterbezogene Jahresgebühr, abhängig von der Größe der Behälter berechnet. Es werden keine Leerungsgebühren und auch keine Mindestleerungen berechnet.
Blaue Papiertonne
Gelbe Tonne (Leichtstoffverpackungen)
* Pflichtfeld

GEBÜHREN

Grundstück mit : 0,00 €
Gesamt: 0,00 €
Gesamt: 0,00 €
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