In den kommenden Tagen erhalten Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen und Betriebsinhaber im Landkreis Heilbronn die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026.
Anmeldedaten zum Kundenportal im Gebührenbescheid
Mit dem Gebührenbescheid werden auch die persönlichen Zugangsdaten zum Kundenportal übermittelt, über das zahlreiche Anliegen rund um die Abfallentsorgung online erledigt werden können. Eine Anmeldung ist lediglich für die Behälterverwaltung erforderlich und daher nur für Gebührenschuldner vorgesehen. Viele Funktionen wie die Anmeldung von Sperrmüll, Reklamationen aufgeben oder das Abrufen des Abfallkalenders sind auch ohne Zugangsdaten möglich.
Mindestleerungen beim Restabfall
Im Zuge der Einführung des neuen Ident-Systems für Bio- und Restabfallbehälter werden im Abfallgebührenbescheid 2026 je Restabfallbehälter zwölf Mindestleerungen, unabhängig von der tatsächlichen Bereitstellung, berechnet. Im Gebührenbescheid 2027 werden die 2026 zusätzlich in Anspruch genommene Leerungen über die Mindestleerungen hinaus nachträglich abgerechnet und gemeinsam mit der Vorauszahlung für das Folgejahr festgesetzt. Grundlage für die Vorauszahlung der Leerungsgebühr beim Restabfall ist jeweils die Anzahl der Leerungen des Vorjahres. Die Gebühr für nicht in Anspruch genommene Mindestleerungen wird nicht rückerstattet.
Jährliche Gebühr Bioabfallbehälter
Für Bioabfallbehälter wird eine jährliche Gebühr erhoben, die sich nach der Behältergröße richtet. Mit dieser Gebühr sind alle möglichen Leerungen innerhalb eines Jahres abgedeckt.
Fragen zum Gebührenbescheid?
Eine Sammlung häufig gestellter Fragen und Antworten finden Sie hier. Briefe, E-Mails und Faxe an die Abfallwirtschaft werden so schnell wie möglich bearbeitet. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme kann es in den ersten Tagen nach Zustellung der über 120.000 Bescheide zu Wartezeiten kommen.