Nicht für die Tonne: Die richtige Entsorgung von Elektroaltgeräten

Elektrogeräte haben immer kürzere Lebenszyklen. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 2 Millionen Tonnen Elektroschrott an. 

Elektroschrott enthält giftige Substanzen, die gesundheitliche Probleme verursachen und die Umwelt schädigen können, wenn die Geräte nicht sachgerecht entsorgt werden. 

Geschäfte, die Elektrogeräte verkaufen, und der Online-Handel sind zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet:

Elektroschrott mit einer Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern muss ein Händler immer zurück­nehmen, wenn seine Verkaufsfläche für Elektrogeräte mehr als 400 Quadratmeter beträgt. Das Prinzip heißt „null zu eins“: Bei der Rückgabe muss kein neues Gerät gekauft werden. Einen Kauf­beleg für das alte Gerät braucht man auch nicht. In der Praxis klappt das mittlerweile recht reibungs­los: Vor allem der Elektrofachhandel, aber auch Baumärkte oder Möbelgeschäfte, die auch Elektrogeräte verkaufen, nehmen kleineren Elektroschrott zurück. Die Rücknahmepflicht für Elektro-Kleingeräte gilt auch für Onlinehändler, deren Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt. Auf der Webseite des Händlers kann ein Versandetikett ausgedruckt werden, mit dem das Gerät versendet werden kann oder der Händler benennt eine stationäre Rücknahmestelle „in zumutbarer Entfernung“. 

Große Elektrogeräte, wie Waschmaschinen und Elektroherde, können bei den Entsorgungszentren in Eberstadt und Schwaigern-Stetten gebührenfrei abgegeben werden. Kleine Geräte, z. B. Smartphones, Wasserkocher, Taschenrechner oder Bügeleisen können Sie alternativ zum Handel auch kostenfrei auf allen Recyclinghöfen entsorgen.

Zusätzlich kann jeder Haushalt im Kreis Heilbronn einmal im Jahr Sperrmüll, Altmetall und großvolumigen Elektroschrott kostenfrei abholen lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Wichtig ist, ausgediente Elektrogeräte nicht in den Restabfall zu werfen, sondern die Wertstoffe in den Stoffkreislauf zurückzuführen.