
Frage-und-Antwort-Sammlung (FAQs) Abfallwirtschaft 2026
Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn
Ab 2026 plant der Landkreis Heilbronn sein Angebot bei der Abfallentsorgung zu erweitern und ein Holsystem mit einer Gelben Tonne einzuführen. Die Weichen für diese grundlegenden Änderungen hat der Kreistag am Montag, 8. Mai 2023, mit großer Mehrheit gestellt.
An dieser Stelle finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
Neues Sammel- und Gebührensystem 2026
Was ändert sich?
Neue Rest- und Bioabfallbehälter werden kostenfrei verteilt und bleiben im Eigentum der Abfallwirtschaft Landkreis Heilbronn. Sie werden mit einem elektronischen Behälteridentifikationssystem (Ident-System) ausgestattet (Chip). Mit diesem Chip werden die Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter elektronisch erfasst.
Neben dem Recyclinghofsystem wird ab 2026 eine Gelbe Tonne für Leichtstoffverpackungen eingeführt. Eine zusätzliche Abgabemöglichkeit für Leichtstoffverpackungen gibt es weiterhin auf den Recyclinghöfen.
Eine Übersicht mit allen Änderungen finden Sie hier.
Warum?
- Reduzierung der Restabfallmenge wegen Kostensteigerung für die Restabfallentsorgung sowie Erhöhung der Recyclingquote durch verbessertes Trennverhalten (Bioabfall und Leichtstoffverpackungen gehören nicht in den Restabfall, denn durch falsche Entsorgung gehen viele wichtige Wertstoffe verloren!).
- Sicherstellung einer Grundausstattung aller Grundstücke und Betriebe mit Abfallbehältern.
- Jeder Abfallbehälter kann eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden.
- Verursachergerechte Abrechnung bei der Restabfallentsorgung, da nur noch mit Ident-Chip ausgestattete Abfallbehälter geleert werden.
- Verbesserter Bürgerservice, da bei Rückfragen/Reklamationen genau festgestellt werden kann, ob und wann ein Behälter geleert wurde.
Wann passiert was?
- 1. Halbjahr 2024: Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabschluss der Sammel- und Entsorgungsleistungen
- 2. Halbjahr 2024: Gebührenkalkulation auf Grundlage der abgeschlossenen Verträge, Beschluss der Gebühren und der Abfallwirtschaftssatzung durch den Kreistag
- Ende 2024/Anfang 2025: Befragung der Grundstückseigentümer, Betriebsinhaber und Hausverwaltungen zur gewünschten Behältergröße (Bedarfsabfrage)
- Ende 2025: Zuordnung und Verteilung der neuen Abfallbehälter
- 2026: Start des neuen Sammel- und Gebührensystems
- 1. Quartal 2026: Sammeltermin zur Abholung der alten Abfallbehälter
Ident-System
Wie funktioniert das Ident-System?
- Der mit Chip ausgerüstete Rest- oder Bioabfallbehälter wird zur Abfuhr bereitgestellt.
- Das Abfallsammelfahrzeug ist mit einem Lesegerät ausgerüstet. Während der Behälter geleert wird, liest die Software am Fahrzeug die im Chip gespeicherte Seriennummer aus.
- Die Leerung des Abfallbehälters mit dieser Seriennummer wird damit erfasst und eindeutig dem Grundstück / Betrieb zugeordnet.
- Die Lesereichweite zwischen Fahrzeug und Behälterchip ist gering (20 cm). Damit ist technisch sichergestellt, dass eine Registrierung der Leerung ausschließlich beim Kippvorgang des Behälters an der Schüttung des Abfallsammelfahrzeugs erfolgen kann.
- Die eindeutig zugeordnete Leerung wird zusammen mit Datum und Uhrzeit im Bordcomputer des Abfallsammelfahrzeugs gespeichert.
- Alle gespeicherten Daten werden der Abfallwirtschaft übermittelt.
- Dort werden alle Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter gesammelt und verwaltet; getrennt nach Behälternummern und jeweils eindeutig einem Grundstück oder Gewerbebetrieb zugeordnet.
- Für die Erstellung des Gebührenbescheids werden beim Restabfall die Leerungen addiert und zur Gebührenberechnung herangezogen. Die Leerungszahlen des Restabfallbehälters, die Auskunft über die tatsächlich in Anspruch genommenen Abfuhren geben, werden auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen.
- Die Leerungen beim Bioabfall werden elektronisch erfasst, da bei Rückfragen/Reklamationen genau festgestellt werden kann, ob und wann ein Behälter geleert wurde.
Welche Daten werden auf dem Chip gespeichert?
- Auf dem Chip ist eine weltweit einmalige Seriennummer gespeichert. Dies ist eine 16-stellige Zeichenfolge. Sie ermöglicht eine eindeutige Identifizierung und genaue Zuordnung zum Grundstück / Betrieb.
- Es werden keine personenbezogenen Daten auf dem Chip gespeichert.
- Der Chip kann nicht manipuliert oder überschrieben werden.
- Nicht vom Chip erfasst wird der Inhalt oder das Gewicht des Abfallbehälters.
- Der Datenschutz wird in höchstem Maße gewährleistet.
Abfallbehälter
Gibt es weiterhin Müllmarken, Banderolen und Abfallsäcke?
Ab 2026 werden keine Müllmarken und Banderolen mehr benötigt. Die 50 l –Restabfallsäcke sowie die 60 l -Gartenabfallsäcke können Sie weiterhin erwerben.
Wie erhalte ich meine neuen bechippten Rest- und Bioabfallbehälter?
Die bei der Bedarfsabfrage Anfang 2025 bestellten Behälter werden im Herbst 2025 verteilt.
Welche Maße haben die neuen bechippten Abfallbehälter?

Restabfallbehälter
Volumen | H = Höhe | B = Breite | T = Tiefe |
---|---|---|---|
60 Liter | 94,0 cm | 46,1 cm | 52,0 cm |
120 Liter | 97,4 cm | 48,0 cm | 55,5 cm |
240 Liter | 107,9 cm | 58,3 cm | 73,7 cm |
1.100 Liter | 146,5 cm | 137,5 cm | 105,0 cm |
Bioabfallbehälter
Volumen | H = Höhe | B = Breite | T = Tiefe |
---|---|---|---|
60 Liter | 94,0 cm | 46,1 cm | 52,0 cm |
120 Liter | 97,4 cm | 48,0 cm | 55,5 cm |
240 Liter | 107,9 cm | 58,3 cm | 73,7 cm |
Was passiert mit den bisherigen Abfallbehältern?
Alte Rest- und Bioabfalltonnen können bei der kostenfreien Sammelaktion, die der Landkreis Anfang 2026 organisiert, abgegeben werden.
Bisher bechippte und genutzte 1.100 l -Container können weiterhin verwendet werden.
Warum gibt es die 40- und 80-Liter-Behälter ab 2026 nicht mehr?
- Mit der Umstellung auf ein neues Sammel- und Gebührensystem übernimmt die Abfallwirtschaft ab 2026 die Behälterverwaltung. Das heißt, die Behälter bleiben im Eigentum der Abfallwirtschaft und werden kostenfrei verteilt.
- Die Bereitstellung vieler verschiedener Behältergrößen ist sehr kostenintensiv und würde sich auch in den Gebühren jedes Einzelnen abbilden. Um die Behälterverwaltung effizient zu gestalten, ist es notwendig, das Größenangebot der Behälter zu reduzieren.
- Der 40-Liter-Behälter ist bisher kaum im Umlauf. Somit wird der 60-Liter-Behälter als kleinste Behältergröße bereitgehalten. Durch die Bereitstellung von 60- und 120-Liter-Behältern sowie die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Leerungsanzahl, lässt sich der Wegfall der 80-Liter-Behälter ausgleichen.
- Beispiel: Wer aktuell einen 80-Liter-Restabfallbehälter zu 26 Leerungen bereitstellt, kann ab 2026 bei gleichem Trennverhalten einen 120-Liter-Behälter 17 Mal zur Abfuhr bereitstellen und hat damit ein ähnliches Volumen.
Gebühren
Werden Abfallbehälter zukünftig bei der Leerung gewogen und bei der Gebühr nach Gewicht abgerechnet?
Nein.
Informationen zum Gebührensystem
Informationen zum Gebührensystem finden Sie hier. Sobald die Gebührenhöhe feststeht, werden wir Ihnen rechtzeitig Informationen mit Berechnungsbeispielen zur Verfügung stellen.
Ergänzende Tipps
Mieter/Bewohner von Mehrfamilienhäusern
- Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Behälter erfolgen (zukünftig) auch für Mieter durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen.
- Achtung bei Anschaffung von Abfallbehältern bis Ende 2025.
Grundstückseigentümer
- Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Behälter erfolgen (zukünftig) auch für Mieter durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen. Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen für Grundstückseigentümer finden Sie hier.
- Achtung bei Anschaffung von Abfallbehältern bis Ende 2025.
Hausverwaltungen
- Hausverwaltungen sind zukünftig auch unsere Ansprechpartner für Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Leerungen für alle Bewohner.
- Nutzen Sie deshalb Ihre Eigentümerversammlung 2024, um den Bedarf an Abfallbehältern mit den Bewohnern abzusprechen und festzulegen. Abfallbehälter können von den Bewohnern gemeinsam genutzt werden. Korrektes Trennverhalten reduziert die Restabfallmenge. Gegebenenfalls kann eine Umstellung auf 1.100 l-Container auch auf Grund der degressiven Ausgestaltung der Gebühren sinnvoll sein.
- Bereits vorhandene und bechippte Container können weiterhin verwendet werden (Mietcontainer: Verträge prüfen oder fristgerecht beenden)
- Die Bedarfsabfrage für die Behälterbestellung wird Anfang 2025 durchgeführt.
- Bitte beachten Sie die Einführung der Gelben Tonne und die Biotonnenpflicht (Platzbedarf).
- Bitte planen Sie eventuell zusätzliche Kapazitäten für die Behälterverwaltung (Bestellung, Tausch, Zuordnung der Behälter auf die Wohneinheiten, Abrechnung der Leerungen) ein.
- Bei der erstmaligen Behälterverteilung im Herbst/Winter 2025 ist die korrekte Zuordnung der Behälter auf die Wohneinheiten sehr wichtig, da nach der Anzahl der Leerungen je Behälter und Jahr abgerechnet wird.
- Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen für Hausverwaltungen finden Sie hier.
- Informationen zur Bedarfsabfrage finden Sie hier.
Kontakt
Umstellung 2026
Abfallwirtschaft
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
E-Mail: umstellung2026@landratsamt-heilbronn.de
Telefon: 07131 994-398
Downloads
Top Themen
Gelbe Tonne/ 1,1 m3-Container

Ab 2026 wird im Landkreis Heilbronn eine Gelbe Tonne eingeführt.
Schwarze Restabfalltonne/ 1,1m3-Container

Ab 2026 sind Schwarze Restabfallbehälter mit einem Ident-Chip ausgestattet.
Braune Bioabfalltonne

Ab 2026 sind Braune Bioabfallbehälter mit einem Ident-System ausgestattet.
Blaue Papiertonne

Die Nutzung der Blauen Papiertonne bleibt weiterhin kostenfrei und freiwillig.
Ergänzende Tipps

für Mieter/Bewohner von Mehrfamilienhäusern, Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Betriebsinhaber.