Frage-und-Antwort-Sammlung (FAQs) Abfallwirtschaft 2026

Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn

Ab 2026 plant der Landkreis Heilbronn sein Angebot bei der Abfallentsorgung zu erweitern und ein Holsystem mit einer Gelben Tonne einzuführen. Die Weichen für diese grundlegenden Änderungen hat der Kreistag am Montag, 8. Mai 2023, mit großer Mehrheit gestellt. 

An dieser Stelle finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Neues Sammel- und Gebührensystem 2026

Neue Rest- und Bioabfallbehälter werden kostenfrei verteilt und bleiben im Eigentum der Abfallwirtschaft Landkreis Heilbronn. Sie werden mit einem elektronischen Behälteridentifikationssystem (Ident-System) ausgestattet (Chip). Mit diesem Chip werden die Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter elektronisch gezählt. 

Neben dem Recyclinghofsystem wird ab 2026 eine Gelbe Tonne für Leichtstoffverpackungen eingeführt. Eine zusätzliche Abgabemöglichkeit für Leichtstoffverpackungen gibt es weiterhin auf den Recyclinghöfen.

Eine Übersicht mit allen Änderungen finden Sie hier.

  • Reduzierung der Restabfallmenge wegen Kostensteigerung für die Restabfallentsorgung sowie Erhöhung der Recyclingquote durch verbessertes Trennverhalten (Bioabfall und Leichtstoffverpackungen gehören nicht in den Restabfall, denn durch falsche Entsorgung gehen viele wichtige Wertstoffe verloren!).
  • Sicherstellung einer Grundausstattung aller Grundstücke und Betriebe mit Abfallbehältern.
  • Jeder Abfallbehälter kann eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden. 
  • Verursachergerechte Abrechnung bei der Restabfallentsorgung, da nur noch mit Ident-Chip ausgestattete Abfallbehälter geleert werden. 
  • Verbesserter Bürgerservice, da bei Rückfragen/Reklamationen genau festgestellt werden kann, ob und wann ein Behälter geleert wurde.
  • 1. Halbjahr 2024: Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabschluss der Sammel- und Entsorgungsleistungen
  • 2. Halbjahr 2024: Gebührenkalkulation auf Grundlage der abgeschlossenen Verträge, Beschluss der Gebühren und der Abfallwirtschaftssatzung durch den Kreistag
  • Ende 2024/Anfang 2025: Befragung der Grundstückseigentümer, Betriebsinhaber und Hausverwaltungen zur gewünschten Behältergröße (Bedarfsabfrage)
  • Ende 2025: Zuordnung und Verteilung der neuen Abfallbehälter
  • 2026: Start des neuen Sammel- und Gebührensystems
  • 1. Quartal 2026: Sammeltermin zur Abholung der alten Abfallbehälter

Ident-System

  • Der mit Chip ausgerüstete Rest- oder Bioabfallbehälter wird zur Abfuhr bereitgestellt.
  • Das Abfallsammelfahrzeug ist mit einem Lesegerät ausgerüstet. Während der Behälter geleert wird, liest die Software am Fahrzeug die im Chip gespeicherte Seriennummer aus. 
  • Die Leerung des Abfallbehälters mit dieser Seriennummer wird damit erfasst und eindeutig dem Grundstück / Betrieb zugeordnet. 
  • Die Lesereichweite zwischen Fahrzeug und Behälterchip ist gering (20 cm). Damit ist technisch sichergestellt, dass eine Registrierung der Leerung ausschließlich beim Kippvorgang des Behälters an der Schüttung des Abfallsammelfahrzeugs erfolgen kann. 
  • Die eindeutig zugeordnete Leerung wird zusammen mit Datum und Uhrzeit im Bordcomputer des Abfallsammelfahrzeugs gespeichert. 
  • Alle gespeicherten Daten werden der Abfallwirtschaft übermittelt. 
  • Dort werden alle Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter gesammelt und verwaltet; getrennt nach Behälternummern und jeweils eindeutig einem Grundstück oder Gewerbebetrieb zugeordnet. 
  • Für die Erstellung des Gebührenbescheids werden beim Restabfall die Leerungen addiert und zur Gebührenberechnung herangezogen. Die Leerungszahlen des Restabfallbehälters, die Auskunft über die tatsächlich in Anspruch genommenen Abfuhren geben, werden auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen. 
  • Die Leerungen beim Bioabfall werden elektronisch erfasst, da bei Rückfragen/Reklamationen genau festgestellt werden kann, ob und wann ein Behälter geleert wurde.
  • Auf dem Chip ist eine weltweit einmalige Seriennummer gespeichert. Dies ist eine 16-stellige Zeichenfolge. Sie ermöglicht eine eindeutige Identifizierung und genaue Zuordnung zum Grundstück / Betrieb.
  • Es werden keine personenbezogenen Daten auf dem Chip gespeichert. 
  • Der Chip kann nicht manipuliert oder überschrieben werden. 
  • Nicht vom Chip erfasst wird der Inhalt oder das Gewicht des Abfallbehälters.
  • Der Datenschutz wird in höchstem Maße gewährleistet.

Abfallbehälter

Ab 2026 werden keine Müllmarken und Banderolen mehr benötigt. Die 50 l –Restabfallsäcke sowie die 60 l -Gartenabfallsäcke können Sie weiterhin erwerben.

Die bei der Bedarfsabfrage Anfang 2025 bestellten Behälter werden im Herbst 2025 verteilt. 

Restabfallbehälter

VolumenH = HöheB = BreiteT = Tiefe
60 Liter94,0 cm46,1 cm52,0 cm
120 Liter97,4 cm48,0 cm55,5 cm
240 Liter107,9 cm58,3 cm73,7 cm
1.100 Liter146,5 cm137,5 cm105,0 cm

Bioabfallbehälter

VolumenH = HöheB = BreiteT = Tiefe
60 Liter94,0 cm46,1 cm52,0 cm
120 Liter97,4 cm48,0 cm55,5 cm
240 Liter107,9 cm58,3 cm73,7 cm

Alte Rest- und Bioabfalltonnen können bei der kostenfreien Sammelaktion, die der Landkreis Anfang 2026 organisiert, abgegeben werden. 

Bisher bechippte und genutzte 1.100 l -Container können weiterhin verwendet werden.

  • Mit der Umstellung auf ein neues Sammel- und Gebührensystem übernimmt die Abfallwirtschaft ab 2026 die Behälterverwaltung. Das heißt, die Behälter bleiben im Eigentum der Abfallwirtschaft und werden kostenfrei verteilt.
  • Die Bereitstellung vieler verschiedener Behältergrößen ist sehr kostenintensiv und würde sich auch in den Gebühren jedes Einzelnen abbilden. Um die Behälterverwaltung effizient zu gestalten, ist es notwendig, das Größenangebot der Behälter zu reduzieren.
  • Der 40-Liter-Behälter ist bisher kaum im Umlauf. Somit wird der 60-Liter-Behälter als kleinste Behältergröße bereitgehalten. Durch die Bereitstellung von 60- und 120-Liter-Behältern sowie die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Leerungsanzahl, lässt sich der Wegfall der 80-Liter-Behälter ausgleichen. 
  • Beispiel: Wer aktuell einen 80-Liter-Restabfallbehälter zu 26 Leerungen bereitstellt, kann ab 2026 bei gleichem Trennverhalten einen 120-Liter-Behälter 17 Mal zur Abfuhr bereitstellen und hat damit ein ähnliches Volumen.

Gebühren

Nein.

Informationen zum Gebührensystem finden Sie hier. Sobald die Gebührenhöhe feststeht, werden wir Ihnen rechtzeitig Informationen mit Berechnungsbeispielen zur Verfügung stellen.

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Blaue Papiertonne

Die Nutzung der Blauen Papiertonne bleibt weiterhin kostenfrei und freiwillig.

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für Mieter/Bewohner von Mehrfamilienhäusern, Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Betriebsinhaber.