Frage-und-Antwort-Sammlung (FAQs) Abfallwirtschaft 2026

Neues Sammel- und Gebührensystem 2026

Neue Rest- und Bioabfallbehälter werden kostenfrei verteilt und bleiben im Eigentum der Abfallwirtschaft Landkreis Heilbronn. Die Behälter sind mit einem elektronischen Behälteridentifikationssystem (Ident-System) ausgestattet (Chip). Mit diesem Chip werden die Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter elektronisch erfasst. 

Neben dem Recyclinghofsystem wurde 2026 die Gelbe Tonne für Leichtstoffverpackungen eingeführt. Eine zusätzliche Abgabemöglichkeit für Leichtstoffverpackungen gibt es weiterhin auf den Recyclinghöfen.

  • Reduzierung der Restabfallmenge wegen Kostensteigerung für die Restabfallentsorgung sowie Erhöhung der Recyclingquote durch verbessertes Trennverhalten (Bioabfall und Leichtstoffverpackungen gehören nicht in den Restabfall, denn durch falsche Entsorgung gehen viele wichtige Wertstoffe verloren!).
  • Sicherstellung einer Grundausstattung aller Grundstücke und Betriebe mit Abfallbehältern.
  • Jeder Abfallbehälter kann eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden.
  • Verursachergerechte Abrechnung bei der Restabfallentsorgung, da nur noch mit Ident-Chip ausgestattete Abfallbehälter geleert werden.
  • Verbesserter Bürgerservice, da bei Rückfragen/Reklamationen genau festgestellt werden kann, ob und wann ein Behälter geleert wurde.

Ident-System

  • Der mit Chip ausgerüstete Rest- oder Bioabfallbehälter wird zur Abfuhr bereitgestellt.
  • Das Abfallsammelfahrzeug ist mit einem Lesegerät ausgerüstet. Während der Behälter geleert wird, liest die Software am Fahrzeug die im Chip gespeicherte Seriennummer aus. 
  • Die Leerung des Abfallbehälters mit dieser Seriennummer wird damit erfasst und eindeutig dem Grundstück / Betrieb zugeordnet. 
  • Die Lesereichweite zwischen Fahrzeug und Behälterchip ist gering (20 cm). Damit ist technisch sichergestellt, dass eine Registrierung der Leerung ausschließlich beim Kippvorgang des Behälters an der Schüttung des Abfallsammelfahrzeugs erfolgen kann. 
  • Die eindeutig zugeordnete Leerung wird zusammen mit Datum und Uhrzeit im Bordcomputer des Abfallsammelfahrzeugs gespeichert. 
  • Alle gespeicherten Daten werden der Abfallwirtschaft übermittelt. 
  • Dort werden alle Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter gesammelt und verwaltet; getrennt nach Behälternummern und jeweils eindeutig einem Grundstück oder Gewerbebetrieb zugeordnet. 
  • Für die Erstellung des Gebührenbescheids werden beim Restabfall die Leerungen addiert und zur Gebührenberechnung herangezogen. Die Leerungszahlen des Restabfallbehälters, die Auskunft über die tatsächlich in Anspruch genommenen Abfuhren geben, werden auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen. 
  • Die Leerungen beim Bioabfall werden elektronisch erfasst, da bei Rückfragen/Reklamationen genau festgestellt werden kann, ob und wann ein Behälter geleert wurde.
  • Die bereits erfolgten Leerungen können Sie entweder über die AbfallApp über den Reiter „Kundenportal“ oder unter www.aw-landkreis-heilbronn.de/kundenportal abrufen.
  • Melden Sie sich hierfür mit den Zugangsdaten der Bedarfsabfrage (Objektnummer und Passwort) an und klicken Sie auf den Behälter, für den Sie die Leerungen einsehen wollen. Über den Reiter "Leerungen" finden Sie die Übersicht der bisherigen Leerungen.
  • Die Zugangsdaten zum Kundenportal haben Gebührenschuldner im Rahmen der Bedarfsabfrage erhalten. Falls Sie kein Gebührenschuldner sind, trotzdem aber die Leerungen Ihres Behälters abrufen möchten, können Sie dies ebenfalls im Kundenportal, auch ohne Anmeldung, im Reiter „Leerungen“. Hier benötigen Sie die Behälternummer und eine Prüfnummer. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Prüfnummer nur für den Gebührenschuldner im angemeldeten Bereich des Kundenportals direkt am jeweiligen Abfallbehälter ersichtlich. Bitte wenden Sie sich daher für die Prüfnummer direkt an den Gebührenschuldner Ihres Grundstücks. Nach Eingabe der beiden Nummern wird Ihnen die Übersicht der Leerungen angezeigt.
  • Eine Kurzanleitung zum Abrufen den Leerungen finden Sie hier
  • Auf dem Chip ist eine weltweit einmalige Seriennummer gespeichert. Dies ist eine 16-stellige Zeichenfolge. Sie ermöglicht eine eindeutige Identifizierung und genaue Zuordnung zum Grundstück / Betrieb.
  • Es werden keine personenbezogenen Daten auf dem Chip gespeichert. 
  • Der Chip kann nicht manipuliert oder überschrieben werden. 
  • Nicht vom Chip erfasst wird der Inhalt oder das Gewicht des Abfallbehälters.
  • Der Datenschutz wird in höchstem Maße gewährleistet.

Abfallbehälter

Seit Anfang 2026 werden keine Müllmarken und Banderolen mehr benötigt, da Rest- und Bioabfallbehälter mit einem Ident-System ausgestattet sind, über das die Leerungen erfasst werden. 50 l –Restabfallsäcke sowie 60 l -Gartenabfallsäcke können weiterhin erworben werden. Die Verkaufsstellen für Abfallsäcke finden Sie hier.

Anliegen zu Rest- und Bioabfallbehältern, wie Nachbestellung, Änderungen der Behältergrößen, Abmeldung oder Bestellung von Behälterschlössern, können von Gebührenschuldnern im Login-Bereich des Kundenportals erledigt werden. Zur Anmeldung im Kundenportal werden die Objektnummer und das Passwort benötigt. Die Zugangsdaten sind im Anschreiben zur Bedarfsabfrage zu finden. 

Für Änderungen wie Austausch, Rücknahme, zusätzliche Bereitstellung eines Abfallbehälters oder Änderungen des Abfuhrrhythmus bei 1.100 Liter Containern entsteht eine einmalige Gebühr in Höhe von 25 Euro je Behälter und Änderungsvorgang.

Restabfallbehälter

VolumenH = HöheB = BreiteT = Tiefe
60 Liter94,0 cm46,1 cm52,0 cm
120 Liter97,4 cm48,0 cm55,5 cm
240 Liter107,9 cm58,3 cm73,7 cm
1.100 Liter146,5 cm137,5 cm105,0 cm

Bioabfallbehälter

VolumenH = HöheB = BreiteT = Tiefe
60 Liter94,0 cm46,1 cm52,0 cm
120 Liter97,4 cm48,0 cm55,5 cm
240 Liter107,9 cm58,3 cm73,7 cm

Alte Rest- und Bioabfallbehälter (ausgenommen 1,1 m³ Container) können kostenlos und freiwillig Anfang 2026 im Rahmen einer Sammelaktion abgegeben werden. Das Abholdatum der alten Rest- und Bioabfallbehälter ist auf dem Etikett der neuen Behälter ersichtlich.

Bisher bechippte und genutzte 1.100 l -Container können weiterhin verwendet werden.

 

 

  • Mit der Umstellung auf ein neues Sammel- und Gebührensystem hat die Abfallwirtschaft die Behälterverwaltung übernommen. Das heißt, die Behälter bleiben im Eigentum der Abfallwirtschaft und werden kostenfrei verteilt.
  • Die Bereitstellung vieler verschiedener Behältergrößen ist sehr kostenintensiv und würde sich auch in den Gebühren jedes Einzelnen abbilden. Um die Behälterverwaltung effizient zu gestalten, war es notwendig, das Größenangebot der Behälter zu reduzieren.
  • Der 40-Liter-Behälter war bisher kaum im Umlauf. Somit wird der 60-Liter-Behälter als kleinste Behältergröße bereitgehalten. Durch die Bereitstellung von 60- und 120-Liter-Behältern sowie die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Leerungsanzahl, lässt sich der Wegfall der 80-Liter-Behälter ausgleichen.
  • Beispiel: Wer einen 80-Liter-Restabfallbehälter zu 26 Leerungen bereitstellt hatte, kann ab sofort bei gleichem Trennverhalten einen 120-Liter-Behälter 17 Mal zur Abfuhr bereitstellen und hat damit ein ähnliches Volumen.

Behälterschloss

Bestellung
Behälterschlösser können bei der Abfallwirtschaft für Rest- und Bioabfalltonnen in den Größen 60, 120 und 240 Liter bestellt werden. Die Bestellung ist ausschließlich über Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen oder Betriebsinhaber möglich. Die Bestellung kann entweder direkt über das Kundenportal oder über ein Bestellformular aufgegeben werden. Zum Erhalt des Formulars treten Sie bitte in Kontakt mit uns.

Kurzanleitung: Klicken Sie nach Anmeldung im Portal auf den Behälter, der mit einem Schloss ausgestattet werden soll und wählen Sie unter Service “Schwerkraftschloss bis 240 Liter”.

Lieferung
Lieferung und Montage erfolgen durch einen Mitarbeiter des Behälterdienstes direkt am Grundstück. Der Abfallbehälter muss hierfür entsprechend sichtbar und zugänglich ab dem gewählten Wunschdatum bzw. Antragstellung bereitstehen. Der Behälter muss für die Montage nicht leer sein. 
Die Lieferung erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab dem Wunschdatum. Eine weitere Terminvereinbarung erfolgt nicht.
Jedes Schloss wird mit zwei Schlüsseln ausgeliefert. Sollten weitere Schlüssel benötigt werden, sind diese auf eigene Kosten bei Schlüsseldiensten zu beziehen.

Hinweis: Die Rest- und Bioabfallbehälter sind Eigentum der Abfallwirtschaft. Eine bauliche Veränderung, wie beispielsweise Bohrlöcher und eigene montierte Schlösser, darf nicht vorgenommen werden. Bei Rückgabe oder Austausch von Behältern, die mit einem Behälterschloss ausgestattet sind, müssen beide bei der Lieferung ausgehändigten Schlüssel ebenfalls zurückgeben werden.

Zur Befüllung des Behälters wird das Schloss über einen Schlüssel entriegelt. Vor der Abfuhr muss die Tonne nicht aufgeschlossen werden. Das Schloss öffnet sich automatisch durch Einwirkung der Schwerkraft, wenn der Behälter zur Schüttung gekippt wird. Sobald der Behälter nach der Leerung wieder abgesetzt wird, verriegelt sich das Schloss automatisch.

Pro Schloss wird ein einmaliges Nutzungsentgelt inklusive Montage in Höhe von 40 Euro in Rechnung gestellt. 

Bereitstellung zur Abfuhr

  • Stellen Sie Ihre Tonne bis spätestens 6:00 Uhr am Abfuhrtag bereit.
  • Platzieren Sie sie am Rand des Gehwegs oder, falls kein Gehweg vorhanden ist, am äußersten Straßenrand
  • Deckel vollständig schließen

 

Tonnen mit offenem oder hochstehendem Deckel werden grundsätzlich nicht geleert. Mehrmengen können ausschließlich in separaten Säcken des Landkreises für Restabfall und Gartenabfälle neben dem Behälter bereitgestellt werden. 

Stellen Sie die Tonne nicht an die Straße oder den Gehweg, wenn sie nicht geleert werden soll. Wenn kein anderer Standort möglich ist, kennzeichnen Sie die Tonne eindeutig (z.B. Hinweiszettel, Spanngurt oder Klammer). Die Kennzeichnung erfolgt auf eigene Gefahr. Wird eine Kennzeichnung entfernt, beschädigt oder ist sie nicht mehr eindeutig erkennbar (z.B. durch Ditte oder Witterung), gilt der Behälter als zur Leerung bereitgestellt und die Leerung wird abgerechnet.

Ergänzende Tipps

  • Bestellung, Tausch und Zuordnung von Rest- und Bioabfallbehältern sowie die Abrechnung der Behälter erfolgen durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen.

     

  • Bestellung, Tausch und Zuordnung von Rest- und Bioabfallbehälter sowie die Abrechnung der Behälter erfolgen durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen. Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen für Grundstückseigentümer finden Sie hier.
  • Hausverwaltungen sind zukünftig auch unsere Ansprechpartner für Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Leerungen für alle Bewohner.
  • Abfallbehälter können von den Bewohnern gemeinsam genutzt werden. Korrektes Trennverhalten reduziert die Restabfallmenge. Gegebenenfalls kann eine Umstellung auf 1.100 l-Container auch auf Grund der degressiven Ausgestaltung der Gebühren sinnvoll sein.
  • Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen für Hausverwaltungen finden Sie hier.
  • Bereits bechippte 1.100 l-Restabfallcontainer können weiterhin genutzt werden. (Mietcontainer: Verträge prüfen oder fristgerecht beenden)
  • Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen für Betriebsinhaber finden Sie hier.

     

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