Braune Bioabfalltonne

Häufige Fragen und Antworten

  • Seit 2026 sind Bioabfallbehälter mit einem Ident-System (Chip) ausgestattet, Müllmarken und Banderolen entfallen.
  • Neue bechippte 60 l-, 120 l-, 240 l-  Bioabfallbehälter werden bei Erstausstattung eines Grundstücks kostenfrei zur Verfügung gestellt und bleiben im Eigentum der Abfallwirtschaft Heilbronn.
  • Bioabfallbehälter in der Größe 80 l gibt es nicht mehr.
  • Die bechippten Abfallbehälter ermöglichen eine Zuordnung zum Grundstück/Betrieb.
  • Leerungen werden elektronisch erfasst, da bei Rückfragen/Reklamationen genau festgestellt werden kann, ob und wann ein Behälter geleert wurde.
  • Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Behälter erfolgen durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen sowie Betriebsinhaber.
  • Tonnen: 60 l, 120 l und 240 l 
VolumenH = HöheB = BreiteT = Tiefe
60 Liter94,0 cm46,1 cm52,0 cm
120 Liter97,4 cm48,0 cm55,5 cm
240 Liter107,9 cm58,3 cm73,7 cm
  • In die braune Bioabfalltonne gehören Bioabfall, organische Küchenabfälle sowie Garten- und Grünreste. Beispielsweise Salat-, Obst- und Gemüseabfälle, feste Speisereste, Eierschalen, Kaffeesatz, Blumen und Topfpflanzen, Laub, Rasenschnitt, strohbasiertes Kleintierstreu und Unkraut. 
  • Nicht in die braune Bioabfalltonne gehört beispielsweise Katzenstreu und andere tierische Exkremente, Asche, Textilien, Hygieneartikel, Verbandsmaterial, behandeltes Holz, Steine, Ton, Keramik, Metall oder Draht (auch kein Blumenbindedraht). 
  • Bioabfall darf nicht in Plastiktüten oder Biokunststoffbeutel. 
  • Wickeln Sie Ihre Bioabfälle in Zeitungspapier oder nutzen Sie Biotüten aus Papier. Damit können Sie Ihren Bioabfall einfach und sauber sammeln. Übrigens: Auch biologisch abbaubare Plastiktüten und Kunststoffe zersetzen sich nicht schnell genug und haben im Bioabfall nichts zu suchen. 
  • Weitere Tipps zum Umgang mit der Biotonne finden Sie hier.
  • Die braune Tonne (60 l, 120 l und 240 l) kann weiterhin im zweiwöchentlichen Rhythmus bereitgestellt werden. 
  • Die wöchentlichen Zusatzabfuhren von Mitte Juni bis Mitte August werden beibehalten.

Ja. Ausgenommen ist die nachweisbare und ordnungsgemäße Verwertung aller Bioabfälle durch Eigenkompostierung auf dem eigenen Grundstück.

Ja, Personen, die auf einem Grundstück wohnen, können alle Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Dies muss nicht beantragt werden.

Für Grundstücke, die aneinander angrenzen, können auch gemeinsame Abfallbehälter zugelassen werden (Behältergemeinschaft). Dies gilt auch für gemischt genutzte Grundstücke (Privathaushalte und Gewerbe) sowie für mehrere Betriebe auf einem Grundstück. Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt den Abfallbehälter und ist damit der Verwalter der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr. Bei Wohnanlagen übernimmt die Hausverwaltung die Rolle des Verwalters. Wie die Jahres- und Leerungsgebühr auf die Mitglieder verteilt wird, bleibt Sache des Verwalters.

Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie hier.

Infos einblenden Infos ausblenden

Top Themen

Schwarze Restabfalltonne/ 1,1m3-Container

Ab 2026 sind Schwarze Restabfallbehälter mit einem Ident-Chip ausgestattet.

Gelbe Tonne/ 1,1 m3-Container

Ab 2026 wird im Landkreis Heilbronn eine Gelbe Tonne eingeführt.

Blaue Papiertonne

Die Nutzung der Blauen Papiertonne bleibt weiterhin kostenfrei und freiwillig.

Allgemeine Informationen zum neuen System

Sie haben Fragen zum neuen Sammel- und Gebührensystem? Kein Problem! An dieser Stelle finden Sie die Antworten.