Schwarze Restabfalltonne/-container
Häufige Fragen und Antworten
Was ist neu?
- Seit 2026 sind Restabfallbehälter mit einem Ident-System (Chip) ausgestattet, Müllmarken und Banderolen entfallen.
- Neue bechippte 60 l-, 120 l-, 240 l- und 1.100 l-Restabfallbehälter werden bei Erstausstattung eines Grundstücks kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Behälter bleiben im Eigentum der Abfallwirtschaft Heilbronn. Bereits bechippte 1.100 l-Container können weiterverwendet werden.
- Restabfallbehälter in den Größen 40 l- und 80 l gibt es nicht mehr.
- Die bechippten Abfallbehälter ermöglichen eine Zuordnung der Restabfallbehälter zum Grundstück/Betrieb.
- Leerungen werden elektronisch gezählt und über den Gebührenbescheid abgerechnet.
- Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Leerungen erfolgen durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen sowie Betriebsinhaber.
Welche Behältergrößen gibt es?
- Tonnen: 60 l, 120 l und 240 l
- Container: 1.100 l
Welche Maße haben die neuen bechippten Restabfallbehälter?
| Volumen | H = Höhe | B = Breite | T = Tiefe |
|---|---|---|---|
| 60 Liter | 94,0 cm | 46,1 cm | 52,0 cm |
| 120 Liter | 97,4 cm | 48,0 cm | 55,5 cm |
| 240 Liter | 107,9 cm | 58,3 cm | 73,7 cm |
| 1.100 Liter | 146,5 cm | 137,5 cm | 105,0 cm |
Was gehört in die schwarze Restabfalltonne?
- Zum Restabfall gehören Abfälle, die nicht verwertbar sind, z. B. Hygieneabfälle, Kehricht, Staubsaugerbeutel oder Windeln.
- Nicht zum Restabfall gehören unter anderem organische Bioabfälle und Leichtstoffverpackungen.
Wie oft wird die schwarze Restabfalltonne/Restabfallcontainer geleert?
- Restabfalltonnen (60 l, 120 l und 240 l) können weiterhin im zweiwöchentlichen Rhythmus zur Abfuhr bereitgestellt werden.
- Restabfallcontainer (1.100 l) können im vier-, zwei- oder wöchentlichen Rhythmus geleert werden.
- Eine Übersicht zu den Abfallgebühren finden Sie hier.
Können Restabfallbehälter gemeinsam genutzt werden?
Ja, Personen, die auf einem Grundstück wohnen, können alle Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Dies muss nicht beantragt werden.
Für Grundstücke, die aneinander angrenzen, können auch gemeinsame Abfallbehälter zugelassen werden (Behältergemeinschaft). Dies gilt auch für gemischt genutzte Grundstücke (Privathaushalte und Gewerbe) sowie für mehrere Betriebe auf einem Grundstück. Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt den Abfallbehälter und ist damit der Verwalter der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr. Bei Wohnanlagen übernimmt die Hausverwaltung die Rolle des Verwalters. Wie die Jahres- und Leerungsgebühr auf die Mitglieder verteilt wird, bleibt Sache des Verwalters.
Welche Gebühren fallen für die schwarzen Restabfallbehälter an?
Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie hier.
Kontakt
Umstellung 2026
Abfallwirtschaft
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
E-Mail: umstellung2026@landratsamt-heilbronn.de
Telefon: 07131 994-398
Downloads
-
Abfallwirtschaftssatzung 2026 454 KB -
Gebührenübersicht 2026 217 KB -
Infos zur Umstellung Hausverwaltungen und Grundstückseigentümer 2 MB -
Merkblätter Abfallbehälter 3 MB -
Sortierhilfe in leichter Sprache 5 MB -
Trenntabelle 3 MB -
Vergleich 2025 und neues System 502 KB -
Wegweiser zu Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn 4 MB
Top Themen
Braune Bioabfalltonne
Ab 2026 sind Braune Bioabfallbehälter mit einem Ident-System ausgestattet.
Gelbe Tonne/ 1,1 m3-Container
Ab 2026 wird im Landkreis Heilbronn eine Gelbe Tonne eingeführt.
Blaue Papiertonne
Die Nutzung der Blauen Papiertonne bleibt weiterhin kostenfrei und freiwillig.
Allgemeine Informationen zum neuen System
Sie haben Fragen zum neuen Sammel- und Gebührensystem? Kein Problem! An dieser Stelle finden Sie die Antworten.