Schwarze Restabfalltonne/-container

Häufige Fragen und Antworten

  • Seit 2026 sind Restabfallbehälter mit einem Ident-System (Chip) ausgestattet, Müllmarken und Banderolen entfallen.
  • Neue bechippte 60 l-, 120 l-, 240 l- und 1.100 l-Restabfallbehälter werden bei Erstausstattung eines Grundstücks kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Behälter bleiben im Eigentum der Abfallwirtschaft Heilbronn. Bereits bechippte 1.100 l-Container können weiterverwendet werden.
  • Restabfallbehälter in den Größen 40 l- und 80 l gibt es nicht mehr.
  • Die bechippten Abfallbehälter ermöglichen eine Zuordnung der Restabfallbehälter zum Grundstück/Betrieb.
  • Leerungen werden elektronisch gezählt und über den Gebührenbescheid abgerechnet.
  • Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Leerungen erfolgen durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen sowie Betriebsinhaber.
  • Tonnen: 60 l, 120 l und 240 l 
  • Container: 1.100 l 
VolumenH = HöheB = BreiteT = Tiefe
60 Liter94,0 cm46,1 cm52,0 cm
120 Liter97,4 cm48,0 cm55,5 cm
240 Liter107,9 cm58,3 cm73,7 cm
1.100 Liter146,5 cm137,5 cm105,0 cm

 

  • Zum Restabfall gehören Abfälle, die nicht verwertbar sind, z. B. Hygieneabfälle, Kehricht, Staubsaugerbeutel oder Windeln. 
  • Nicht zum Restabfall gehören unter anderem organische Bioabfälle und Leichtstoffverpackungen. 
  • Restabfalltonnen (60 l, 120 l und 240 l) können weiterhin im zweiwöchentlichen Rhythmus zur Abfuhr bereitgestellt werden.
  • Restabfallcontainer (1.100 l) können im vier-, zwei- oder wöchentlichen Rhythmus geleert werden.
  • Eine Übersicht zu den Abfallgebühren finden Sie hier.

Ja, Personen, die auf einem Grundstück wohnen, können alle Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Dies muss nicht beantragt werden.

Für Grundstücke, die aneinander angrenzen, können auch gemeinsame Abfallbehälter zugelassen werden (Behältergemeinschaft). Dies gilt auch für gemischt genutzte Grundstücke (Privathaushalte und Gewerbe) sowie für mehrere Betriebe auf einem Grundstück. Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt den Abfallbehälter und ist damit der Verwalter der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr. Bei Wohnanlagen übernimmt die Hausverwaltung die Rolle des Verwalters. Wie die Jahres- und Leerungsgebühr auf die Mitglieder verteilt wird, bleibt Sache des Verwalters.

 

 

Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie hier.

Infos einblenden Infos ausblenden

Top Themen

Braune Bioabfalltonne

Ab 2026 sind Braune Bioabfallbehälter mit einem Ident-System ausgestattet.

Gelbe Tonne/ 1,1 m3-Container

Ab 2026 wird im Landkreis Heilbronn eine Gelbe Tonne eingeführt.

Blaue Papiertonne

Die Nutzung der Blauen Papiertonne bleibt weiterhin kostenfrei und freiwillig.

Allgemeine Informationen zum neuen System

Sie haben Fragen zum neuen Sammel- und Gebührensystem? Kein Problem! An dieser Stelle finden Sie die Antworten.