Bedarfsabfrage
Bestellung Ihrer neuen Abfallbehälter - Hier geht's zum Kundenportal: https://buerger-portal-heilbronnlandkreis.azurewebsites.net/
Die Bedarfsabfrage ist die verbindliche Bestellung der neuen bechippten Rest- und Bioabfallbehälter. Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen und Betriebsinhaber sind für die Bestellung der Abfallbehälter zuständig, nicht die Haushalte. Die Bedarfsabfrage hat im Januar 2025 gestartet.
Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen und Betriebsinhaber des Landkreises Heilbronn erhalten ein Schreiben zur Bestellung der Behälter (Bedarfsabfrage) mit einem Bestellformular. Die Bestellung ist auch über ein Online-Kundenportal möglich sein. Informationen zum Bestellvorgang sowie Zugangsdaten zum Kundenportal sind dem Schreiben zur Bedarfsabfrage beigelegt.
Allgemeine Informationen
Was muss bestellt werden?
Für jedes Grundstück mit Privathaushalten müssen ausreichend Abfallbehälter, mindestens ein Restabfallbehälter und ein Bioabfallbehälter (Befreiung bei Eigenkompostierung möglich) bestellt werden. Bei der Bestellung der Restabfallbehälter für Privathaushalte wird mit einem Regelvolumen von 5 Litern pro Person pro Woche gerechnet. Berechnungsbeispiele finden Sie hier.
Befreiung für Restabfallbehälter (nur für Kleinstgewerbe möglich): Sofern kein separater Restabfallbehälter benötigt wird, kann weiterhin bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Befreiungsantrag mit einer Mindestgebühr gestellt werden. Der Befreiungsantrag kann gemeinsam mit der Bestellung der neuen Abfallbehälter gestellt werden.
Wie kann bestellt werden?
Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen und Betriebsinhaber können die neuen Behälter über ein Bestellformular per Post oder über das Kundenportal bestellen. Informationen zum genauen Bestellvorgang finden Sie im Schreiben zur Bedarfsabfrage.
Muss verpflichtend ein Bioabfallbehälter bestellt werden?
Grundstücke mit Privathaushalten müssen verpflichtend mindestens einen Bioabfallbehälter bestellen. Wer selbst kompostiert, kann sich auf Antrag von der Bioabfallbehälter-Pflicht befreien lassen. Der Befreiungsantrag kann gemeinsam mit der Bestellung der neuen Abfallbehälter oder auch zu einem späteren Zeitpunkt formlos gestellt werden.
Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie Gras- und Laubabfälle können weiterhin auf den Häckselplätzen des Landkreises entsorgt werden.
Für Grundstücke auf denen nur gewerbliche Abfälle anfallen (Gewerbe, Kleinstgewerbe oder Freiberufler) ist die Bestellung von Bioabfallbehältern nicht verpflichtend.
Können auch Gelbe Tonnen bestellt werden?
Im Rahmen der Bedarfsabfrage seit Januar 2025 konnten, einmalig über die Abfallwirtschaft, auch Gelbe Tonnen für Leichtstoffverpackungen bestellt werden. Die Bestellung ist freiwillig. Das Recyclinghofsystem bleibt auch über 2026 hinaus weiterhin bestehen.
Für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen sind in Deutschland die Dualen Systeme zuständig. Seit dem 01.01.2026 kann die Gelbe Tonne direkt über die zuständig Entsorgungsfirma der Dualen Systeme bestellt werden. Die Bestellung kann auch durch die Haushalte erfolgen. Die Bestellung kann entweder online über die Internetseite von PreZero unter www.prezero.de/landkreis-heilbronn oder telefonisch unter 0800 1889966 aufgegeben werden.
Welche Behältergrößen sind verfügbar?
Restabfallbehälter
| Volumen | H = Höhe | B = Breite | T = Tiefe |
|---|---|---|---|
| 60 Liter | 94,0 cm | 46,1 cm | 52,0 cm |
| 120 Liter | 97,4 cm | 48,0 cm | 55,5 cm |
| 240 Liter | 107,9 cm | 58,3 cm | 73,7 cm |
| 1.100 Liter | 146,5 cm | 137,5 cm | 105,0 cm |
Bioabfallbehälter
| Volumen | H = Höhe | B = Breite | T = Tiefe |
|---|---|---|---|
| 60 Liter | 94,0 cm | 46,1 cm | 52,0 cm |
| 120 Liter | 97,4 cm | 48,0 cm | 55,5 cm |
| 240 Liter | 107,9 cm | 58,3 cm | 73,7 cm |
Ab Januar 2025 werden die neuen Abfallbehälter zur Ansicht auf den Recyclinghöfen des Landkreises ausgestellt. Dort können Sie sich die Maße und Größenverhältnisse der Behälter ansehen und entscheiden, welche Behälter am besten zu Ihrem Bedarf und Platz passen.
Was bedeutet Regelvolumen beim Restabfall?
Beim Restabfall ist mit einem Regelvolumen von 5 Litern pro Person pro Woche zu rechnen. Dies bedeutet, dass ausreichend Restabfallbehälter auf dem Grundstück bereitgehalten werden müssen, die das Regelvolumen aller Grundstücksbewohner abdecken.
Bei der Berechnung des Regelvolumens wird mit 26 Leerungen eines Behälters im Jahr gerechnet. Das ist das maximale Volumen bei 26 möglichen Leerungen pro Jahr.
Bei sechs Personen auf einem Grundstück wird das Regelvolumen beispielsweise folgendermaßen berechnet:
6 Personen x 5 Liter x 52 Wochen/Jahr = 1.560 Liter pro Jahr
Wenn für das selbe Grundstück mit sechs Personen ein 60-Liter-Restabfallbehälter bereitgehalten wird, entspricht dies einem Gesamtvolumen von
60 Liter x 26 Leerungen/Jahr = 1.560 Liter pro Jahr. Damit ist das Regelvolumen von 1.560 Litern pro Jahr vollständig abgedeckt.
Wo kann ich mich melden, wenn ich Fragen zur Bestellung habe?
Bei Fragen können Sie sich gerne bei unserem Kundenservice unter 07131/ 994-398 melden. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an umstellung2026@landratsamt-heilbronn.de senden.
Gebühren und Abrechnung
Wie setzen sich die Gebühren für 2026 zusammen?
Eine Übersicht zu den Abfallgebühren ab 2026 sowie einen Gebührenrechner finden Sie hier.
Die Abfallgebühr für Grundstücke mit Privathaushalten setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Die personenbezogene Jahresgebühr
Je Grundstück, abhängig von der Anzahl der auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen. - Leerungsgebühr für Restabfall
Je Restabfallbehälter ist eine verpflichtende Mindestgebühr für Leerungen (Mindestleerungen) und darüber hinaus eine Leerungsgebühr für jede weitere Leerung zu zahlen. - Behälterbezogene Jahresgebühr für Bioabfall
Abhängig von der Größe der Behälter.
Die Abfallgebühr für Betriebsinhaber setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Behälterbezogene Jahresgebühr für Restabfall
Abhängig von der Größe der Behälter. - Leerungsgebühr für Restabfall
Je Restabfallbehälter ist eine verpflichtende Mindestgebühr für Leerungen (Mindestleerungen) und darüber hinaus eine Leerungsgebühr für jede weitere Leerung zu zahlen. - Behälterbezogene Jahresgebühr für Bioabfall
Abhängig von der Größe der Behälter (nicht verpflichtend).
Sonderfälle
Was ist eine Behältergemeinschaft?
Hinweis: In einem Mehrfamilienhaus können sich mehrere Wohnungen einen gemeinsamen Abfallbehälter teilen. Dies ist keine Behältergemeinschaft und muss nicht beantragt werden.
Für Grundstücke, die aneinander angrenzen, können gemeinsame Abfallbehälter zugelassen werden (Behältergemeinschaft). Dies gilt auch für gemischt genutzte Grundstücke (Privathaushalte und Gewerbe) sowie für mehrere Betriebe auf einem Grundstück. Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt den Abfallbehälter und ist damit der Verwalter der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr. Bei Wohnanlagen übernimmt die Hausverwaltung die Rolle des Verwalters. Wie die Jahres- und Leerungsgebühr auf die Mitglieder verteilt wird, bleibt Sache des Verwalters. Bitte stellen Sie den Antrag gemeinsam mit der Behälterbestellung.
Hinweis für Betriebsinhaber: Bei beantragter Befreiung von der Pflicht für Restabfallbehälter bei Kleinstgewerbe, können Behälter auf einem Grundstück gemeinsam genutzt werden. Ein Antrag auf Behältergemeinschaft muss in diesem Fall nicht gestellt werden.
Kann ich meine Abfallbehälter für mein Privatgrundstück saisonal anmelden?
Nein, eine saisonale Anmeldung von Abfallbehältern für Privatgrundstücke ist nicht möglich. Falls der Restabfallbehälter einmal nicht ausreicht, kann dies durch eine erhöhte Leerungsanzahl oder zusätzliche Restabfallsäcke ausgeglichen werden.
Ist eine saisonale Anmeldung der Biotonne möglich?
Nein, wer nicht selbst kompostiert, muss mindestens eine Biotonne auf dem Grundstück haben. Falls die Biotonne einmal nicht ausreicht oder saisonbedingt große Mengen an Gartenabfällen anfallen, können zusätzliche Gartenabfallsäcke genutzt werden. Zudem kann Baum-, Strauch- und Heckenschnitt weiterhin auf den Häckselplätzen entsorgt werden.
Wie erfolgt die Abfallentsorgung bei saisonalen Betrieben (z.B. Freibäder, Freizeitparks, saisonale Gastronomie)?
Betriebe, in denen Abfälle nur saisonal anfallen, müssen dem Landkreis mitteilen, in welchen Monaten sie Abfälle zur Entsorgung bereitstellen. Die benötigten Abfallbehälter müssen in schriftlicher Form oder über das Kundenportal beantragt werden. Außerhalb der Saison verbleiben die Behälter auf dem Grundstück, dürfen aber nicht zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bei saisonal genutzten Restabfallbehältern verringert sich die Zahl der Mindestleerungen für jeden Monat um ein Zwölftel.
Kontakt
Umstellung 2026
Abfallwirtschaft
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
E-Mail: umstellung2026@landratsamt-heilbronn.de
Telefon: 07131 994-398
Downloads
-
Abfallwirtschaftssatzung 2026 454 KB -
Gebührenübersicht 2026 217 KB -
Infos zur Umstellung Hausverwaltungen und Grundstückseigentümer 2 MB -
Merkblätter Abfallbehälter 3 MB -
Sortierhilfe in leichter Sprache 5 MB -
Trenntabelle 3 MB -
Vergleich 2025 und neues System 502 KB -
Wegweiser zu Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn 4 MB
Top Themen
Gelbe Tonne/ 1,1 m3-Container
Ab 2026 wird im Landkreis Heilbronn eine Gelbe Tonne eingeführt.
Schwarze Restabfalltonne/ 1,1m3-Container
Ab 2026 sind Schwarze Restabfallbehälter mit einem Ident-Chip ausgestattet.
Braune Bioabfalltonne
Ab 2026 sind Braune Bioabfallbehälter mit einem Ident-System ausgestattet.
Blaue Papiertonne
Die Nutzung der Blauen Papiertonne bleibt weiterhin kostenfrei und freiwillig.