Bedarfsabfrage

Bestellung Ihrer neuen Abfallbehälter - Hier geht's zum Kundenportal: https://bedarf-aw-landkreis-heilbronn.buergerportal.digital/ 

Die Bedarfsabfrage ist die verbindliche Bestellung der neuen bechippten Rest- und Bioabfallbehälter. Wer möchte, kann auch Gelbe Tonnen bestellen. Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen und Betriebsinhaber sind für die Bestellung der Abfallbehälter zuständig, nicht die Haushalte. Die Bedarfsabfrage startet im Januar 2025.

Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen und Betriebsinhaber des Landkreises Heilbronn erhalten ein Schreiben zur Bestellung der Behälter (Bedarfsabfrage) mit einem Bestellformular. Die Bestellung wird außerdem über ein Online-Kundenportal möglich sein. Informationen zum Bestellvorgang sowie Zugangsdaten zum Kundenportal sind dem Schreiben zur Bedarfsabfrage beigelegt. 

Achtung: Im Rahmen der Umstellung 2026 wird der gesamte Landkreis Heilbronn mit neuen Abfallbehältern ausgestattet. Aus organisatorischen Gründen kann es daher etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Schreiben zur Bedarfsabfrage versendet sind. Wir bitten Sie daher um Geduld. 

Allgemeine Informationen

Für jedes Grundstück mit Privathaushalten müssen ausreichend Abfallbehälter, mindestens ein Restabfallbehälter und ein Bioabfallbehälter (Befreiung bei Eigenkompostierung möglich) bestellt werden. Bei der Bestellung der Restabfallbehälter für Privathaushalte wird mit einem Regelvolumen von 5 Litern pro Person pro Woche gerechnet. Berechnungsbeispiele finden Sie hier.

Befreiung für Restabfallbehälter (nur für Kleinstgewerbe möglich): Sofern kein separater Restabfallbehälter benötigt wird, kann weiterhin bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Befreiungsantrag mit einer Mindestgebühr gestellt werden. Der Befreiungsantrag kann gemeinsam mit der Bestellung der neuen Abfallbehälter gestellt werden. 

 

 

Grundstücke mit Privathaushalten müssen verpflichtend mindestens einen Bioabfallbehälter bestellen. Wer selbst kompostiert, kann sich auf Antrag von der Bioabfallbehälter-Pflicht befreien lassen. Der Befreiungsantrag kann gemeinsam mit der Bestellung der neuen Abfallbehälter oder auch zu einem späteren Zeitpunkt formlos gestellt werden. 

Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie Gras- und Laubabfälle können weiterhin auf den Häckselplätzen des Landkreises entsorgt werden.

Für Grundstücke auf denen nur gewerbliche Abfälle anfallen (Gewerbe, Kleinstgewerbe oder Freiberufler) ist die Bestellung von Bioabfallbehältern nicht verpflichtend.

 

 

Im Rahmen der Bedarfsabfrage können, einmalig über die Abfallwirtschaft, auch Gelbe Tonnen für Leichtstoffverpackungen bestellt werden. Die Bestellung ist freiwillig. Das Recyclinghofsystem bleibt auch über 2026 hinaus weiterhin bestehen.

Für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen sind in Deutschland die Dualen Systeme zuständig. Ab 2026 muss die Gelbe Tonne direkt über die Dualen Systeme bestellt werden. Die Bestellung kann dann auch durch die Haushalte erfolgen. Weitere Informationen folgen.

 

 

Die Bedarfsabfrage startet im Januar 2025. Im Betreff jedes Schreibens zur Bedarfsabfrage ist vermerkt, bis wann die verbindliche Bestellung der Abfallbehälter erfolgen muss. 

Hinweis: Neue Grundstücksbesitzer und Betriebsinhaber werden von der Abfallwirtschaft angeschrieben.

Restabfallbehälter

VolumenH = HöheB = BreiteT = Tiefe
60 Liter94,0 cm46,1 cm52,0 cm
120 Liter97,4 cm48,0 cm55,5 cm
240 Liter107,9 cm58,3 cm73,7 cm
1.100 Liter146,5 cm137,5 cm105,0 cm

Bioabfallbehälter

VolumenH = HöheB = BreiteT = Tiefe
60 Liter94,0 cm46,1 cm52,0 cm
120 Liter97,4 cm48,0 cm55,5 cm
240 Liter107,9 cm58,3 cm73,7 cm

 

Ab Januar 2025 werden die neuen Abfallbehälter zur Ansicht auf den Recyclinghöfen des Landkreises ausgestellt. Dort können Sie sich die Maße und Größenverhältnisse der Behälter ansehen und entscheiden, welche Behälter am besten zu Ihrem Bedarf und Platz passen. 

 

 

Ein Behälterschloss kann erst ab 2026 bestellt werden, nachdem die Abfallbehälter verteilt wurden. Im Hinblick auf die aufwendige Logistik können die Behälterschlösser leider nicht direkt bei der Bedarfsabfrage und Bestellung der Abfallbehälter berücksichtigt werden, sondern erst nach Auslieferung, sobald der Behälter mit der Behälternummer vor Ort steht. Weitere Informationen zum genauen Ablauf des Behältertauschs sowie zur Bestellung eines Behälterschlosses folgen.

Beim Restabfall ist mit einem Regelvolumen von 5 Litern pro Person pro Woche zu rechnen. Dies bedeutet, dass ausreichend Restabfallbehälter auf dem Grundstück bereitgehalten werden müssen, die das Regelvolumen aller Grundstücksbewohner abdecken.

Bei der Berechnung des Regelvolumens wird mit 26 Leerungen eines Behälters im Jahr gerechnet. Das ist das maximale Volumen bei 26 möglichen Leerungen pro Jahr. 

Bei sechs Personen auf einem Grundstück wird das Regelvolumen beispielsweise folgendermaßen berechnet:

6 Personen x 5 Liter x 52 Wochen/Jahr = 1.560 Liter pro Jahr

Wenn für das selbe Grundstück mit sechs Personen ein 60-Liter-Restabfallbehälter bereitgehalten wird, entspricht dies einem Gesamtvolumen von

60 Liter x 26 Leerungen/Jahr = 1.560 Liter pro Jahr. Damit ist das Regelvolumen von 1.560 Litern pro Jahr vollständig abgedeckt.

 

 

Bestellung und Änderungen

Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen und Betriebsinhaber können die neuen Behälter über ein Bestellformular per Post oder über das Kundenportal bestellen. Informationen zum genauen Bestellvorgang finden Sie im Schreiben zur Bedarfsabfrage.

Änderungen der Bestellung können selbständig direkt über das Kundenportal vorgenommen werden. Bei Neubestellung wird die vorherige Bestellung überschrieben.

Ab dem 1. Januar 2026 werden nur noch Rest- und Bioabfallbehälter geleert, die mit einem Ident-System ausgestattet sind. Dies bedeutet, dass die aktuellen Behälter ohne Chip ab 2026 nicht mehr geleert werden. Eine Bestellung der neuen Behälter ist daher zwingend erforderlich.

Bei Fragen können Sie sich gerne bei unserem Kundenservice unter 07131/ 994-398 melden. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an umstellung2026@landratsamt-heilbronn.de senden.

Gebühren und Abrechnung

Eine Übersicht zu den Abfallgebühren ab 2026 sowie einen Gebührenrechner finden Sie hier.

 

 

Lieferung und Bereitstellung

Die bestellten Behälter werden Ende 2025 geliefert. Die Lieferzeiträume werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. 

Tipp für Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen: Bitte planen Sie eventuell zusätzliche Kapazitäten ein. Bei der erstmaligen Behälterverteilung im Herbst/Winter 2025 ist die korrekte Zuordnung der Behälter auf die Wohneinheiten sehr wichtig, da nach der Anzahl der Leerungen je Behälter und Jahr abgerechnet wird. Damit Sie die Behälter zuordnen können, ist außen auf den Behältern eine einmalige Behälternummer angebracht. Die Behälternummern werden später auch auf dem Gebührenbescheid mit den jeweiligen Leerungen beim Restabfall aufgelistet. 

Die alten Rest- und Bioabfallbehälter (keine 1,1 m³ Container) können bei einer kostenlosen Sammelaktion Anfang 2026 abgegeben werden. Die abgegebenen Behälter werden dem Recycling zugeführt. 

Es gibt keine Rückgabepflicht, da die Behälter Ihr Eigentum sind.

Ein Behältertausch ist gegen eine Gebühr möglich. So haben Sie die Möglichkeit Ihren Behälter an Ihren aktuellen Bedarf anzupassen und auszutauschen. Informationen zum Behältertausch folgen.

Die Abfallbehälter sind Eigentum des Landkreises und müssen bei einem Umzug innerhalb des Landkreises oder bei einem Wegzug auf dem Grundstück verbleiben. In der Regel erfolgt eine Abholung durch den Behälterdienst. Weitere Informationen zur Tonnenabholung werden separat mitgeteilt.

Sonderfälle

Hinweis: In einem Mehrfamilienhaus können sich mehrere Wohnungen einen gemeinsamen Abfallbehälter teilen. Dies ist keine Behältergemeinschaft und muss nicht beantragt werden. 

Für Grundstücke, die aneinander angrenzen, können gemeinsame Abfallbehälter zugelassen werden (Behältergemeinschaft). Dies gilt auch für gemischt genutzte Grundstücke (Privathaushalte und Gewerbe) sowie für mehrere Betriebe auf einem Grundstück. Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt den Abfallbehälter und ist damit der Verwalter der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr. Bei Wohnanlagen übernimmt die Hausverwaltung die Rolle des Verwalters. Wie die Jahres- und Leerungsgebühr auf die Mitglieder verteilt wird, bleibt Sache des Verwalters. Bitte stellen Sie den Antrag gemeinsam mit der Behälterbestellung.

Hinweis für Betriebsinhaber: Bei beantragter Befreiung von der Pflicht für Restabfallbehälter bei Kleinstgewerbe, können Behälter auf einem Grundstück gemeinsam genutzt werden. Ein Antrag auf Behältergemeinschaft muss in diesem Fall nicht gestellt werden.

Nein, eine saisonale Anmeldung von Abfallbehältern für Privatgrundstücke ist nicht möglich. Falls der Restabfallbehälter einmal nicht ausreicht, kann dies durch eine erhöhte Leerungsanzahl oder zusätzliche Restabfallsäcke ausgeglichen werden. 

Nein, wer nicht selbst kompostiert, muss mindestens eine Biotonne auf dem Grundstück haben. Falls die Biotonne einmal nicht ausreicht oder saisonbedingt große Mengen an Gartenabfällen anfallen, können zusätzliche Gartenabfallsäcke genutzt werden. Zudem kann Baum-, Strauch- und Heckenschnitt weiterhin auf den Häckselplätzen entsorgt werden. 

Betriebe, in denen Abfälle nur saisonal anfallen, müssen dem Landkreis mitteilen, in welchen Monaten sie Abfälle zur Entsorgung bereitstellen. Die benötigten Abfallbehälter müssen in schriftlicher Form oder über das Kundenportal beantragt werden. Außerhalb der Saison verbleiben die Behälter auf dem Grundstück, dürfen aber nicht zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bei saisonal genutzten Restabfallbehältern verringert sich die Zahl der Mindestleerungen für jeden Monat um ein Zwölftel.

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