Bedarfsabfrage

Bestellung Ihrer neuen Abfallbehälter - Hier geht's zum Kundenportal: https://buerger-portal-heilbronnlandkreis.azurewebsites.net/ 

Die Bedarfsabfrage ist die verbindliche Bestellung der neuen bechippten Rest- und Bioabfallbehälter. Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen und Betriebsinhaber sind für die Bestellung der Abfallbehälter zuständig, nicht die Haushalte. Die Bedarfsabfrage hat im Januar 2025 gestartet.

Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen und Betriebsinhaber des Landkreises Heilbronn erhalten ein Schreiben zur Bestellung der Behälter (Bedarfsabfrage) mit einem Bestellformular. Die Bestellung ist auch über ein Online-Kundenportal möglich sein. Informationen zum Bestellvorgang sowie Zugangsdaten zum Kundenportal sind dem Schreiben zur Bedarfsabfrage beigelegt. 

Allgemeine Informationen

Für jedes Grundstück mit Privathaushalten müssen ausreichend Abfallbehälter, mindestens ein Restabfallbehälter und ein Bioabfallbehälter (Befreiung bei Eigenkompostierung möglich) bestellt werden. Bei der Bestellung der Restabfallbehälter für Privathaushalte wird mit einem Regelvolumen von 5 Litern pro Person pro Woche gerechnet. Berechnungsbeispiele finden Sie hier.

Befreiung für Restabfallbehälter (nur für Kleinstgewerbe möglich): Sofern kein separater Restabfallbehälter benötigt wird, kann weiterhin bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Befreiungsantrag mit einer Mindestgebühr gestellt werden. Der Befreiungsantrag kann gemeinsam mit der Bestellung der neuen Abfallbehälter gestellt werden. 

 

 

Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen und Betriebsinhaber können die neuen Behälter über ein Bestellformular per Post oder über das Kundenportal bestellen. Informationen zum genauen Bestellvorgang finden Sie im Schreiben zur Bedarfsabfrage.

Grundstücke mit Privathaushalten müssen verpflichtend mindestens einen Bioabfallbehälter bestellen. Wer selbst kompostiert, kann sich auf Antrag von der Bioabfallbehälter-Pflicht befreien lassen. Der Befreiungsantrag kann gemeinsam mit der Bestellung der neuen Abfallbehälter oder auch zu einem späteren Zeitpunkt formlos gestellt werden. 

Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie Gras- und Laubabfälle können weiterhin auf den Häckselplätzen des Landkreises entsorgt werden.

Für Grundstücke auf denen nur gewerbliche Abfälle anfallen (Gewerbe, Kleinstgewerbe oder Freiberufler) ist die Bestellung von Bioabfallbehältern nicht verpflichtend.

 

 

Im Rahmen der Bedarfsabfrage seit Januar 2025 konnten, einmalig über die Abfallwirtschaft, auch Gelbe Tonnen für Leichtstoffverpackungen bestellt werden. Die Bestellung ist freiwillig. Das Recyclinghofsystem bleibt auch über 2026 hinaus weiterhin bestehen.

Für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen sind in Deutschland die Dualen Systeme zuständig. Seit dem 01.01.2026 kann die Gelbe Tonne direkt über die zuständig Entsorgungsfirma der Dualen Systeme bestellt werden. Die Bestellung kann auch durch die Haushalte erfolgen. Die Bestellung kann entweder online über die Internetseite von PreZero unter www.prezero.de/landkreis-heilbronn oder telefonisch unter 0800 1889966 aufgegeben werden.

 

 

Restabfallbehälter

VolumenH = HöheB = BreiteT = Tiefe
60 Liter94,0 cm46,1 cm52,0 cm
120 Liter97,4 cm48,0 cm55,5 cm
240 Liter107,9 cm58,3 cm73,7 cm
1.100 Liter146,5 cm137,5 cm105,0 cm

Bioabfallbehälter

VolumenH = HöheB = BreiteT = Tiefe
60 Liter94,0 cm46,1 cm52,0 cm
120 Liter97,4 cm48,0 cm55,5 cm
240 Liter107,9 cm58,3 cm73,7 cm

 

Ab Januar 2025 werden die neuen Abfallbehälter zur Ansicht auf den Recyclinghöfen des Landkreises ausgestellt. Dort können Sie sich die Maße und Größenverhältnisse der Behälter ansehen und entscheiden, welche Behälter am besten zu Ihrem Bedarf und Platz passen. 

 

 

Beim Restabfall ist mit einem Regelvolumen von 5 Litern pro Person pro Woche zu rechnen. Dies bedeutet, dass ausreichend Restabfallbehälter auf dem Grundstück bereitgehalten werden müssen, die das Regelvolumen aller Grundstücksbewohner abdecken.

Bei der Berechnung des Regelvolumens wird mit 26 Leerungen eines Behälters im Jahr gerechnet. Das ist das maximale Volumen bei 26 möglichen Leerungen pro Jahr. 

Bei sechs Personen auf einem Grundstück wird das Regelvolumen beispielsweise folgendermaßen berechnet:

6 Personen x 5 Liter x 52 Wochen/Jahr = 1.560 Liter pro Jahr

Wenn für das selbe Grundstück mit sechs Personen ein 60-Liter-Restabfallbehälter bereitgehalten wird, entspricht dies einem Gesamtvolumen von

60 Liter x 26 Leerungen/Jahr = 1.560 Liter pro Jahr. Damit ist das Regelvolumen von 1.560 Litern pro Jahr vollständig abgedeckt.

 

 

Bei Fragen können Sie sich gerne bei unserem Kundenservice unter 07131/ 994-398 melden. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an umstellung2026@landratsamt-heilbronn.de senden.

Gebühren und Abrechnung

Eine Übersicht zu den Abfallgebühren ab 2026 sowie einen Gebührenrechner finden Sie hier.

Die Abfallgebühr für Grundstücke mit Privathaushalten setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Die personenbezogene Jahresgebühr
    Je Grundstück, abhängig von der Anzahl der auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.
  • Leerungsgebühr für Restabfall
    Je Restabfallbehälter ist eine verpflichtende Mindestgebühr für Leerungen (Mindestleerungen) und darüber hinaus eine Leerungsgebühr für jede weitere Leerung zu zahlen.
  • Behälterbezogene Jahresgebühr für Bioabfall
    Abhängig von der Größe der Behälter.

Die Abfallgebühr für Betriebsinhaber setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Behälterbezogene Jahresgebühr für Restabfall
    Abhängig von der Größe der Behälter.
  • Leerungsgebühr für Restabfall
    Je Restabfallbehälter ist eine verpflichtende Mindestgebühr für Leerungen (Mindestleerungen) und darüber hinaus eine Leerungsgebühr für jede weitere Leerung zu zahlen.
  • Behälterbezogene Jahresgebühr für Bioabfall
    Abhängig von der Größe der Behälter (nicht verpflichtend).

Sonderfälle

Hinweis: In einem Mehrfamilienhaus können sich mehrere Wohnungen einen gemeinsamen Abfallbehälter teilen. Dies ist keine Behältergemeinschaft und muss nicht beantragt werden. 

Für Grundstücke, die aneinander angrenzen, können gemeinsame Abfallbehälter zugelassen werden (Behältergemeinschaft). Dies gilt auch für gemischt genutzte Grundstücke (Privathaushalte und Gewerbe) sowie für mehrere Betriebe auf einem Grundstück. Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt den Abfallbehälter und ist damit der Verwalter der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr. Bei Wohnanlagen übernimmt die Hausverwaltung die Rolle des Verwalters. Wie die Jahres- und Leerungsgebühr auf die Mitglieder verteilt wird, bleibt Sache des Verwalters. Bitte stellen Sie den Antrag gemeinsam mit der Behälterbestellung.

Hinweis für Betriebsinhaber: Bei beantragter Befreiung von der Pflicht für Restabfallbehälter bei Kleinstgewerbe, können Behälter auf einem Grundstück gemeinsam genutzt werden. Ein Antrag auf Behältergemeinschaft muss in diesem Fall nicht gestellt werden.

Nein, eine saisonale Anmeldung von Abfallbehältern für Privatgrundstücke ist nicht möglich. Falls der Restabfallbehälter einmal nicht ausreicht, kann dies durch eine erhöhte Leerungsanzahl oder zusätzliche Restabfallsäcke ausgeglichen werden. 

Nein, wer nicht selbst kompostiert, muss mindestens eine Biotonne auf dem Grundstück haben. Falls die Biotonne einmal nicht ausreicht oder saisonbedingt große Mengen an Gartenabfällen anfallen, können zusätzliche Gartenabfallsäcke genutzt werden. Zudem kann Baum-, Strauch- und Heckenschnitt weiterhin auf den Häckselplätzen entsorgt werden. 

Betriebe, in denen Abfälle nur saisonal anfallen, müssen dem Landkreis mitteilen, in welchen Monaten sie Abfälle zur Entsorgung bereitstellen. Die benötigten Abfallbehälter müssen in schriftlicher Form oder über das Kundenportal beantragt werden. Außerhalb der Saison verbleiben die Behälter auf dem Grundstück, dürfen aber nicht zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bei saisonal genutzten Restabfallbehältern verringert sich die Zahl der Mindestleerungen für jeden Monat um ein Zwölftel.

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